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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen · BT-Drs. 21/17

Was ändert sich?

Die Mietpreisbremse läuft nicht Ende 2025 aus, sondern gilt bis Ende 2029 weiter. Die Landesregierungen können damit auch weiterhin Gebiete festlegen, in denen bei einer neuen Vermietung die Miete nur begrenzt steigen darf.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Streichung der bisher vorgeschriebenen max. …

Mehr lesen

Geltungsdauer der Rechtsverordnung von höchstens 5 Jahren, erhöhte Anforderungen an die Begründung der Landesverordnungen; Änderung § 556d Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung Bezug: Siehe auch GESTA C008 sowie GESTA 20. WP C146 und C149 Der Gesetzesantrag war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP C140 eingebracht worden.

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht10. Dezember 2024 · BR-Drs. 606/24
  2. Bundesrat: Sitzung20. Dezember 2024 · BR-PlPr. 1050
  3. Bundesrat: Sitzung14. Februar 2025 · BR-PlPr. 1051
  4. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht2. April 2025 · BT-Drs. 21/17