Alle Inhalte stammen aus öffentlichen Quellen und werden automatisch einmal täglich übernommen. Hier steht, woher was kommt, was wir daran verändern und welche Texte eine KI daraus schreibt.
Gesetzgebung: DIP des Bundestages
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien), dip.bundestag.de. Die Daten stehen dort kostenfrei zur Verfügung; Nutzungsbedingungen.
- Titel, Beratungsstand, Sachgebiete, Kurzbeschreibungen und Stationen der Gesetzgebungsvorgänge.
- Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten sowie die Reden im Plenum (Name, Datum und Fundstelle im Plenarprotokoll) je Gesetz.
- „Was kostet das?“: Auszüge aus dem Vorblatt (Abschnitte D bis F) der Gesetzentwürfe, angegeben als Bundestags-Drucksache (BT-Drs.) bzw. Bundesrats-Drucksache (BR-Drs.) mit Nummer.
Veränderungen: Die Stufe im Fortschrittsbalken (Entwurf bis In Kraft) leiten wir aus dem Beratungsstand ab. Bei Kurzbeschreibungen entfernen wir HTML-Formatierungen. Bei Vorblatt-Texten entfernen wir Seitenkopfzeilen und den Vermerk „Vorabfassung“, fügen umbrochene Zeilen und getrennte Wörter zusammen und zeigen lange Abschnitte gekürzt mit „Mehr lesen“. Der Wortlaut bleibt unverändert; maßgeblich ist die verlinkte Drucksache.
Abgeordnete und Abstimmungen: abgeordnetenwatch.de
Abgeordnete, Mandate, Fraktionen, Ausschussmitgliedschaften, namentliche Abstimmungen und Nebentätigkeiten: abgeordnetenwatch.de, Daten unter CC0 1.0.
Veränderungen: Die Verknüpfung von Abstimmungen mit Gesetzen und von Abgeordneten mit DIP-Einträgen berechnen wir selbst (über Drucksachennummern bzw. Name und Fraktion). Einzelne Zuordnungen können daher fehlen.
Wahlkreise: Die Bundeswahlleiterin
© Die Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024, Wahlkreiskarte für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Grundlage der Geoinformationen © Geobasis-DE / BKG 2024. Außerdem: Wahlkreise und zugeordnete Gemeinden, © Die Bundeswahlleiterin, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Wiesbaden 2024.
Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Quelle: bundeswahlleiterin.de.
Postleitzahl → Wahlkreis
Eine amtliche Zuordnung von Postleitzahlen zu Wahlkreisen gibt es nicht. Wir berechnen sie aus den Wahlkreisgrenzen (siehe oben) und den Postleitzahl-Gebieten aus OpenStreetMap: © OpenStreetMap-Mitwirkende, verfügbar unter der Open Database License (ODbL), aufbereitet von github.com/yetzt/postleitzahlen.
Veränderungen: Für jede Postleitzahl berechnen wir den Flächenanteil in jedem Wahlkreis; sehr kleine Überschneidungen (unter 1 %) verwerfen wir, außer das amtliche Gemeindeverzeichnis bestätigt sie. Liegt eine Postleitzahl in mehreren Wahlkreisen, fragen wir nach. Die daraus entstandene Zuordnungstabelle stellen wir auf Anfrage unter der ODbL bereit.
Nachrichten
Meldungen aus hib – heute im bundestag (Deutscher Bundestag) und von tagesschau.de ordnen wir automatisch Gesetzen zu – über die Drucksachennummer oder den Namen des Gesetzes. Wir speichern nur Überschrift, Datum und Link. Angezeigt wird bei hib die Überschrift mit Link, bei tagesschau.de nur ein Link, weil deren Inhalte nicht weiterveröffentlicht werden dürfen. Die Texte selbst liegen bei den Quellen.
Mit KI erstellte Texte
Einige Texte schreibt eine KI (Claude von Anthropic) aus den Gesetzentwürfen. Sie sind überall mit „KI“ gekennzeichnet und werden stichprobenartig geprüft. Es sind Veränderungen der DIP-Daten im Sinne der Nutzungsbedingungen; maßgeblich ist immer die verlinkte Drucksache.
- „Was ändert sich?“, „Wer ist betroffen?“ und die Positionen im Ausschuss auf den Gesetzesseiten: erstellt aus dem Gesetzentwurf (Vorblatt, Begründung, Inkrafttreten) und, falls vorhanden, der Beschlussempfehlung des Ausschusses (jeweils BT-Drs.). Jede einzelne Angabe zu Betroffenen, Änderungen und Positionen braucht ein wörtliches Zitat, das maschinell gegen den Originaltext geprüft wird; ohne gültigen Beleg wird sie verworfen. Die Kurzfassung „Was ändert sich?“ fasst den Entwurf zusammen und ist nicht einzeln belegt.
- Artikel der Zeitung auf der Startseite: geschrieben ausschließlich aus diesen geprüften Auswertungen, ohne weitere Quellen. Jeder Absatz muss sich auf ein Gesetz beziehen, und jede Zahl muss so in der Auswertung stehen – sonst fällt der Absatz weg. Neu geschrieben wird ein Artikel nur, wenn sich die zugehörigen Gesetze ändern.
Die KI erhält keine Daten von Besucherinnen und Besuchern. Was ein Gesetz „für dich“ heißt, ordnet dein Browser aus deinem Profil zu; Beträge, die für deinen Haushalt berechnet werden, stammen nicht von der KI, sondern aus Rechnern mit den Werten aus dem Gesetzestext. Unverändert aus den Quellen stammen Titel, Beratungsstand, Kurzbeschreibungen, Vorblatt-Auszüge („Was kostet das?“), Abstimmungen und Angaben zu Abgeordneten.
Stand, Einreicher und Chance eines Gesetzes
Unter jedem Absatz der Zeitungsartikel steht, ob das Gesetz ein Entwurf ist, schon vom Bundestag beschlossen (der Bundesrat ist noch am Zug) oder beschlossen und verkündet. Grundlage ist der Beratungsstand im DIP; Einreicher ist die dort genannte Initiative. Bei Regierungsentwürfen nennen wir die Regierungsfraktionen dazu.
Wer dafür ist: Hat der federführende Ausschuss schon abgestimmt, zeigen wir sein Votum je Fraktion aus der Beschlussempfehlung. Sonst nennen wir die einbringenden Fraktionen und die Fraktionen, die bei Vorlagen desselben Einreichers in dieser Wahlperiode im Ausschuss mehrheitlich dafür stimmten (ab drei Voten).
Die Chance auf einen Beschluss ist keine Vorhersage, sondern folgt festen Regeln, in dieser Reihenfolge:
- Haben im Ausschuss Fraktionen mit zusammen mehr als der Hälfte der Sitze dafür gestimmt: sehr hoch; dagegen: sehr gering.
- Entwurf der Bundesregierung oder der Regierungsfraktionen: hoch, denn sie haben die Mehrheit der Sitze.
- Entwurf einer Oppositionsfraktion: sehr gering, denn ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit.
- Initiative der Länder über den Bundesrat: gering, denn der Bundestag muss sie erst aufgreifen.
- Gruppenantrag von Abgeordneten mehrerer Fraktionen (etwa zur Organspende): offen, denn abgestimmt wird ohne Fraktionsvorgabe.
- Vom Bundestag beschlossen: sehr hoch, wenn der Bundesrat nur Einspruch einlegen kann; hoch, wenn er zustimmen muss.
Zu jeder Einschätzung zeigen wir, wie viele Vorlagen desselben Einreichers der Bundestag in dieser Wahlperiode beschlossen hat. Politik kann anders kommen: Koalitionen streiten, Entwürfe werden zurückgezogen oder durch andere ersetzt.