Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/15

Was ändert sich?

Gerichte müssen künftig im Internet veröffentlichen, welche Richterinnen und Richter zu welchem Spruchkörper gehören. Wer wegen einer Vorsatztat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, darf nicht Schöffe sein. Entschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen wird vererblich.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Veröffentlichungspflicht des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans im Internet, Berücksichtigung des Datenschutzes, Beibehaltung der Auflegung spruchkörperinterner Geschäftsverteilungspläne zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle …

Mehr lesen

ohne Pflicht zur Veröffentlichung im Netz, Neuregelung des Ausschlusses vom Schöffenamt bei Verurteilung zu Geldstrafe, Schließung von Schutzlücken bei der Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen; Änderung §§ 21e, 21g und 32 Gerichtsverfassungsgesetz sowie §§ 1922 Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014, 23. Mai 2017 sowie 29. November 2021 zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (VI ZR 246/12; VI ZR 261/16; VI ZR 258/18) Der Gesetzentwurf war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP C147 eingebracht worden.

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für den Bund und die Gemeinden entstehen keine Haushaltsausgaben. Für die Länder ist von einmaligen Haushaltsausgaben in Höhe von 48 290 Euro auszugehen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Gesetz verursacht keinen über Abschnitt D hinausgehenden zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.

Weitere Kosten

Es ist zu erwarten, dass eine geringfügige Erhöhung der weiteren Kosten im justiziellen Kernbereich bei den Gerichten dadurch entsteht, dass Personen, die bisher von der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs in Anbetracht der bisherigen Rechtsprechung und ihres Lebensalters abgesehen haben, diesen nun aufgrund der vorgesehenen Ergänzung des § 1922 Absatz 1 Satz 2 BGB gerichtlich geltend machen. …

Mehr lesen

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 2. April 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/15 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht3. Januar 2025 · BR-Drs. 4/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang14. Februar 2025 · BR-PlPr. 1051
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht2. April 2025 · BT-Drs. 21/15