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Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Saarland · BT-Drs. 21/551
Was ändert sich?
Wer jemandem heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, um ihn danach auszurauben oder sexuell zu missbrauchen, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken für die Opfer Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten, Ergänzung um die Tatbestandsvariante der "Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen", Ermöglichung der Bestrafung bei Anwendung des Mindeststrafrahmens von 5 Jahren; …
Mehr lesenWeniger
Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2024 zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen sowie vom 27.01.2009 bei schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (5 StR 382/244; 4 StR 473/08)
Wer ist betroffen?
- Menschen, denen heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht werden, überwiegend FrauenEntlastung
Wer mit K.-o.-Tropfen betäubt und dann ausgeraubt oder sexuell missbraucht wird, kann sich darauf stützen, dass für die Täter eine Mindeststrafe von fünf Jahren gilt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Opfer der Verabreichung von K.O.-Tropfen im Rahmen von Sexualverbrechen sind überwiegend Frauen, oftmals im jungen Alter.“
- Täterinnen und Täter, die anderen K.-o.-Tropfen verabreichenBelastung
Wer jemandem K.-o.-Tropfen gibt, um ihn auszurauben oder sexuelle Handlungen vorzunehmen, wird künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Damit wird eine Bestrafung bei Anwendung eines Mindeststrafrahmens von fünf Jahren für Raub und Sexualstraftaten ermöglicht, bei denen der Täter das Opfer zuvor durch die Verabreichung von K.O.-Tropfen wehrlos gemacht hat.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Erhöhung von Strafrahmen in Straftatbeständen des materiellen Strafrechts kann zu einem Mehraufwand im Bereich des Strafvollzugs führen, welcher derzeit noch nicht quantifizierbar ist. Der Mehraufwand ist angesichts des geschützten Rechtsguts gerechtfertigt.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 24. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. März 2025 · BR-Drs. 128/25
- Bundesrat: Sitzung11. April 2025 · BR-PlPr. 1053
- Bundesrat: Sitzung23. Mai 2025 · BR-PlPr. 1054
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht24. Juni 2025 · BT-Drs. 21/551
- Bundestag: 1. Lesung23. September 2026 · BT-PlPr. 21/95
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11740B
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11740D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11741B
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11741D
- Kathrin Gebel · MdB, DIE LINKE23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11742D
- Carmen Wegge · MdB, SPD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11743C
- Gereon Bollmann · MdB, AfD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11744A
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11744D
- Dr. Martin Plum · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11745C