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... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hessen · BT-Drs. 21/893
Was ändert sich?
Jägerinnen und Jäger mit gültigem Jagdschein sollen künftig auch Nachtzielgeräte nutzen und Lichtquellen wie Taschenlampen direkt an der Jagdwaffe montieren dürfen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Ergänzung bisheriger Möglichkeiten für Jäger zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd um Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (Laser oder Zielpunktprojektoren) sowie um Nachtsicht- und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen; Änderung § 40 Waffengesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Jägerinnen und Jäger mit gültigem JagdscheinEntlastung
Sie dürfen künftig neben Nachtsichtvorsätzen auch Nachtzielgeräte verwenden und eine Lichtquelle an der Jagdwaffe montieren.
Zu tun: Wer will, kann sich freiwillig auf eigene Kosten weitere Nachtsichttechnik beschaffen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Nach § 40 Absatz 3 WaffG dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins jedoch abweichend von dieser Regelung Nachtsichtvorsätze und -aufsätze für jagdliche Zwecke verwenden.“
- Käuferinnen und Käufer von NachtsichttechnikBetroffen, ohne Kostenfolge
Sie können sich, sofern sie berechtigt sind, freiwillig und auf eigene Kosten weitere Nachtsichttechnik anschaffen.
Zu tun: Anschaffung auf eigene Kosten
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Sie haben lediglich die Möglichkeit, sich – sofern berechtigt – freiwillig auf eigene Kosten weitere Nachtsichttechnik zu beschaffen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine Angaben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. Sie haben lediglich die Möglichkeit, sich – sofern berechtigt – freiwillig auf eigene Kosten weitere Nachtsichttechnik zu beschaffen. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …
Mehr lesenWeniger
Für die Wirtschaft ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 24. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht8. Mai 2025 · BR-Drs. 203/25
- Bundesrat: Sitzung23. Mai 2025 · BR-PlPr. 1054
- Bundesrat: Sitzung13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. Juli 2025 · BT-Drs. 21/893