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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hessen · BT-Drs. 21/893

Was ändert sich?

Jägerinnen und Jäger mit gültigem Jagdschein sollen künftig auch Nachtzielgeräte nutzen und Lichtquellen wie Taschenlampen direkt an der Jagdwaffe montieren dürfen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Ergänzung bisheriger Möglichkeiten für Jäger zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd um Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (Laser oder Zielpunktprojektoren) sowie um Nachtsicht- und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen; Änderung § 40 Waffengesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine Angaben.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. Sie haben lediglich die Möglichkeit, sich – sofern berechtigt – freiwillig auf eigene Kosten weitere Nachtsichttechnik zu beschaffen. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …

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Für die Wirtschaft ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 24. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/893 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht8. Mai 2025 · BR-Drs. 203/25
  2. Bundesrat: Sitzung23. Mai 2025 · BR-PlPr. 1054
  3. Bundesrat: Sitzung13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
  4. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. Juli 2025 · BT-Drs. 21/893