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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

Eingereicht von: Die Linke · BT-Drs. 21/134

Was ändert sich?

Überhöhte Mieten sollten leichter als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können und das Bußgeld sollte von höchstens 50.000 auf 100.000 Euro steigen. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung – der Ausschuss empfiehlt jedoch die Ablehnung des Gesetzentwurfs.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Abgelehnt
Verfahren beendet: Abgelehnt
Ausschuss
dafür: Grüne, Linke · dagegen: CDU/CSU, AfD, SPD

Worum geht es?

Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Verbots der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro; …

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Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/9174 sowie BT-Drs 20/13294 (GESTA 20. WP C047/C123)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Neben dem Erfüllungsaufwand der Verwaltung sind Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes, der Länder oder der Kommunen durch die Rechtsänderungen nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Durch die erleichterte Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen § 5 WiStrG 1954 ist ein nicht näher bezifferbarer Anstieg entsprechender Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwarten. …

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Dies führt zu einer nicht exakt bestimmbaren Mehrbelastung bei den für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden und gegebenenfalls bei den zuständigen Gerichten. Dem erhöhten Erfüllungsaufwand stehen zusätzliche Einnahmen in Form von vermehrt verhängten (und gegebenenfalls höheren) Bußgeldern gegenüber, die sich ebenfalls nicht näher beziffern lassen.

Weitere Kosten

Vermietende, die unangemessen hohe Mieten verlangen, müssen künftig vermehrt mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen. Zudem entstehen bestimmten Vermieterinnen und Vermietern unter Umständen geringere Mieteinnahmen, weil sie sich durch die erleichterte Verfolgbarkeit von Mietwucher aufgrund der Neufassung des § 5 WiStrG 1954 künftig vom Verlangen überhöhter Mieten abhalten lassen. …

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Da gegen § 5 WiStrG 1954 verstoßende Mietzinsvereinbarungen teilnichtig gemäß § 134 BGB sind und sich entsprechende Verstöße auch im zivilrechtlichen Verfahren künftig leichter nachweisen lassen werden, drohen Vermieterinnen und Vermietern, die wucherische Mieten verlangen, darüber hinaus in erhöhtem Maße Rückforderungsansprüche nach den §§ 812 ff. BGB. Die dargelegten Kosten auf Seiten der Vermieter lassen sich nicht verlässlich schätzen und beziffern.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/134 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Mai 2025 · BT-Drs. 21/134
  2. Bundestag: 1. Lesung22. Mai 2025 · BT-PlPr. 21/7
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung13. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2168
  4. Bundestag: 2. Lesung6. November 2025 · BT-PlPr. 21/37

Namentliche Abstimmung am 6. November 2025

Mietwuchergesetz · abgelehnt

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU0196012
AfD0128023
SPD011604
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN750010
Die Linke55009
fraktionslos1001
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

17 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.