- Familie, Bildung und Gesellschaft
... Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz · BT-Drs. 21/1086
Was ändert sich?
Ab August 2026 haben Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den Schulferien darf dieser Anspruch künftig auch durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden – nicht nur durch Horte oder Ganztagsschulen.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Regelung zur Ferienbetreuung am 1. August 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter während der Schulferien Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die Einbeziehung niedrigschwelliger Ferienangebote der Jugendarbeit, Einbeziehung der Besonderheiten vor Ort; …
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Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Art. 1 Ganztagsförderungsgesetz Änderung durch BR-Beschluss: Zur bürokratischen Entlastung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Vermeidung von Doppelerhebungen bereits anderweitig erhobener Daten ersatzlose Streichung der Statistikpflicht; Zusätzliche Änderung §§ 98 und 101 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA I006
Wer ist betroffen?
- Eltern von GrundschulkindernEntlastung und Belastung
Der Betreuungsanspruch von acht Stunden an Werktagen kann in den Schulferien künftig auch durch Angebote der Jugendarbeit statt durch einen Hort erfüllt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Während der Schulferien kann der Anspruch auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 erfüllt werden.“
- Beschäftigte in Kinder- und Jugendhilfe und FerienangebotenEntlastung
Bestehende und nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit können weiter angeboten und ausgebaut werden, weil sie den Rechtsanspruch erfüllen.
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„Dies soll den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit geben, bestehende und nachgefragte Ferienangebote weiterhin anzubieten und auszubauen, um den künftigen Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen.“
- Träger von Horten und KindertageseinrichtungenEntlastung
Die doppelte Meldung betreuter Grundschulkinder für eine zusätzliche Bundesstatistik entfällt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Hortträger melden die betreuten Grundschulkinder bereits für die Kinder- und Jugendhilfestatistik und müssten ein weiteres Mal für die GaFöG-Statistik melden (Doppelerhebung).“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. Juli 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht15. Mai 2025 · BR-Drs. 208/25
- Bundesrat: Sitzung23. Mai 2025 · BR-PlPr. 1054
- Bundesrat: Sitzung13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. Juli 2025 · BT-Drs. 21/1086