Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz · BT-Drs. 21/1086

Was ändert sich?

Ab August 2026 haben Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den Schulferien darf dieser Anspruch künftig auch durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden – nicht nur durch Horte oder Ganztagsschulen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Regelung zur Ferienbetreuung am 1. August 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter während der Schulferien Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die Einbeziehung niedrigschwelliger Ferienangebote der Jugendarbeit, Einbeziehung der Besonderheiten vor Ort; …

Mehr lesen

Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Art. 1 Ganztagsförderungsgesetz Änderung durch BR-Beschluss: Zur bürokratischen Entlastung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Vermeidung von Doppelerhebungen bereits anderweitig erhobener Daten ersatzlose Streichung der Statistikpflicht; Zusätzliche Änderung §§ 98 und 101 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA I006

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Keiner.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. Juli 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1086 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht15. Mai 2025 · BR-Drs. 208/25
  2. Bundesrat: Sitzung23. Mai 2025 · BR-PlPr. 1054
  3. Bundesrat: Sitzung13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
  4. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. Juli 2025 · BT-Drs. 21/1086