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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen · BT-Drs. 21/3068

Was ändert sich?

Wer wiederholt und besonders schwer gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung verstößt, muss mit höheren Strafen und mit Haft rechnen. Außerdem erfährt die Polizei künftig schon bei Antragstellung von einem Gewaltschutzverfahren.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengericht und Polizei bzw. anderen von der Durchführung einer Gewaltschutzanordnung betroffenen öffentlichen Stellen sowie der staatlichen Reaktionsmöglichkeiten insbes. …

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in Fällen eskalierender häuslicher Gewalt: Übertragung der Stalking-Regulierung auf besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen, Möglichkeit einer vorbeugenden sog. Deeskalationshaft in Fällen mit Wiederholungsgefahr, Unterrichtung der Polizeibehörden bereits bei Antragstellung, verbesserter Opferschutz; Änderung § 4 Gewaltschutzgesetz, §§ 112a und 397a Strafprozessordnung sowie § 216a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Bezug: Richtlinie EU 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L 2024/1385, 24.5.2024, S. 1) Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksam bekämpfen" ; Abschlussbericht des Forschungsprojekts "Gewalteskalation in Paarbeziehungen", Institut für Polizei und Sicherheitsforschung 2009

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es werden keine Mehrkosten für Bürgerinnen und Bürger erwartet. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es werden keine Mehrkosten für die Wirtschaft erwartet. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Einführung der neuen strafrechtlichen Regelung und die Erweiterung der Haftgründe können den Länderhaushalten Verfahrens- und Vollzugskosten in überschaubarem Umfang entstehen, deren Höhe sich nicht näher beziffern lässt. In Gewaltschutzverfahren entsteht durch die Erweiterung der Mitteilungspflichten gegenüber der Polizei ein geringer zusätzlicher Aufwand für das Gericht, dem jedoch Effizienzgewinne bei einer etwa erforderlichen polizeilichen Amts- und Vollzugshilfe im Rahmen der Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen gegenüberstehen. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung wird in Einzelfällen einen geringen Mehraufwand für die Länder verursachen, der jedoch durch Einnahmen durch die im Falle einer Verurteilung zu zahlenden Gerichtsgebühren teilweise ausgeglichen werden kann.

Weitere Kosten

Für verurteilte Personen können im Falle der Beiordnung einer anwaltlichen Vertretung für das Opfer und einer psychosozialen Prozessbegleitung zusätzliche Kosten entstehen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1057. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3068 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht20. Mai 2025 · BR-Drs. 211/25
  2. Bundesrat: Sitzung23. Mai 2025 · BR-PlPr. 1054
  3. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht26. September 2025 · BR-Drs. zu211/25
  4. Bundesrat: Sitzung17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3068