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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/216

Was ändert sich?

Der Bund gibt Ländern und Kommunen zwei Jahre mehr Zeit, die Bundesmittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu verbauen: Projekte müssen erst bis Ende 2029 fertig sein statt bis Ende 2027.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Verkündet am 23. Juli 2025 im BGBl I 2025, 174. In Kraft seit 24. Juli 2025

Worum geht es?

Fristverlängerung des Förder- und Abrechnungszeitraums des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 30. Juni 2030, Fristverschiebung zur Auflösung des Sondervermögens vom 31. …

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Dezember 2028 auf den 31. Dezember 2030, Anpassung der Neubezeichnung des zuständigen Bundesministeriums gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025; Änderung § 2, 5, 6 und 8 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie §§ 3, 7 und 9 Ganztagsfinanzierungsgesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 215/25 GESTA I003

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für den verlängerten Zeitraum des Bestehens und der Abwicklung des Sondervermögens ergibt sich ein Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund, der finanziell und stellenmäßig im geltenden Finanzplan des Einzelplans 17 auszugleichen ist.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, insbesondere auch nicht auf den Erfüllungsaufwand für mittelständische Unternehmen. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Bürokratiekosten bleiben unverändert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist überdies von der einfachgesetzlichen Ausgestaltung und der Wahrnehmung der eingeräumten Kompetenzen abhängig.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/216 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht20. Mai 2025 · BT-Drs. 21/216
  2. Bundestag: 1. Lesung22. Mai 2025 · BT-PlPr. 21/7
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/630
  4. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  5. Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  6. Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Juli 2025

Im Bundestag gesagt

18 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.