- Verkehr
Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel
Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/217
Was ändert sich?
Auf der Mosel muss die Schifffahrt ab dem 1. Juli 2025 keine Abgaben mehr zahlen. Damit entfallen rund 5 Millionen Euro Schifffahrtsabgaben pro Jahr für die Unternehmen.
Ab wann: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Abgabenfreiheit auf der Mosel gilt ab 1. Juli 2025.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
Verkündet am 27. August 2025 im BGBl II 2025, 232. In Kraft seit 28. August 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 18. September 2023 in Schengen unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Moselvertrag: grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung, Abschaffung der Moselabgaben, Entschuldung und Auflösung der Internationalen Mosel-Gesellschaft, Konzentration der gemeinsamen Aktivitäten in der Moselkommission sowie Verminderung des Verwaltungsaufwands für Vertragsstaaten …
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Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 223/25 GESTA XJ002
Wer ist betroffen?
- Unternehmen der Binnenschifffahrt auf der MoselEntlastung
Für Fahrten auf der internationalen Mosel fallen ab dem 1. Juli 2025 keine Schifffahrtsabgaben mehr an – zusammen rund 5 Millionen Euro im Jahr.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mit Inkrafttreten des Protokolls entfallen ab dem 1. Juli 2025 sonstige Kosten für die Wirtschaft in Form von rund 5 Millionen Euro Schifffahrtsabgaben jährlich.“
- Unternehmen, die bisher Meldungen zur Gebührenerhebung abgeben musstenEntlastung
Meldungen zur Gebührenerhebung und das Begleichen von Gebührenbescheiden entfallen, was rund 7.000 Euro Bürokratiekosten im Jahr spart.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Wirtschaft wird von Bürokratiepflichten in Höhe von jährlich rund 7 000 Euro entlastet, da sie künftig keine Meldungen zur Gebührenerhebung mehr abgeben und keine Gebührenbescheide mehr begleichen muss.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Gemäß dem Anhang zum Protokoll erhält VNF nachschüssig eine finanzielle Entschädigung in Höhe der letzten zweieinhalb Jahresnettogebühren. Abhängig von der Verkehrs- und Einnahmenentwicklung im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2025 sind aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 12) Ende 2025 einmalig …
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etwa 9,5 Millionen Euro zu überweisen. Der finanzielle Mehrbedarf für die Einmalzahlung wird im Einzelplan 12 ausgeglichen. Des Weiteren entfallen ab 1. Juli 2025 dauerhaft die Einnahmen aus den Schifffahrtsabgaben an der Mosel, die im Durchschnitt der letzten Jahre bei etwa 4 Millionen Euro jährlich lagen. Auf der Gegenseite entstehen dauerhafte Einsparungen in Höhe von jährlich etwa 0,3 Millionen Euro durch die entfallenden Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung. Der Verzicht des Bundes auf die Forderungen gegen die IMG in Höhe von rund 317 Millionen Euro (Darlehen, Zinsen, Stammkapital) und die nachfolgende Auflösung dieser Gesellschaft hat keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt, da entsprechende Einnahmen in der Finanzplanung nicht mehr berücksichtigt wurden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es wird kein Erfüllungsaufwand eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird von Bürokratiepflichten in Höhe von jährlich rund 7 000 Euro entlastet, da sie künftig keine Meldungen zur Gebührenerhebung mehr abgeben und keine Gebührenbescheide mehr begleichen muss. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Seiten der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12 ausgeglichen.
- Weitere Kosten
Mit Inkrafttreten des Protokolls entfallen ab dem 1. Juli 2025 sonstige Kosten für die Wirtschaft in Form von rund 5 Millionen Euro Schifffahrtsabgaben jährlich.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht20. Mai 2025 · BT-Drs. 21/217
- Bundestag: 1. Lesung22. Mai 2025 · BT-PlPr. 21/7
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/628
- Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
- Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Im Bundesgesetzblatt verkündet27. August 2025
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Harald Orthey · MdB, CDU/CSU22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 553D
- René Bochmann · MdB, AfD22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 554B
- Matthias David Mieves · MdB, SPD22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 555C
- Tarek Al-Wazir · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 556D
- Jorrit Bosch · MdB, DIE LINKE22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 557C
- Carl-Philipp Sassenrath · MdB, CDU/CSU22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 558B
- Dr. Christoph Ploß · MdB, CDU/CSU22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 559A