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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/219

Was ändert sich?

Wer national wertvolles Kulturgut vorübergehend ins Ausland bringen will, kann die Genehmigung künftig für bis zu zehn statt fünf Jahre bekommen. Außerdem wird eine Behörde für Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter bestimmt.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · Enthaltung: AfD

Verkündet am 22. Juli 2025 im BGBl I 2025, 167. In Kraft seit 23. Juli 2025

Worum geht es?

Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Beseitigung von in der Anwendung erkannten Unschärfen: Bestimmung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde als zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter (Übertragung der Aufgabe an die nachgeordnete Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) per Erlass); …

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Klarstellung des Regelungsgefüges zwischen den Einfuhrbestimmungen und ihrem Verhältnis zur Sicherstellung, praxisrelevante Anpassungen im Bereich der Sicherstellungen, zeitliche Flexibilisierung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut von 5 auf maximal 10 Jahre; Änderung versch. §§ Kulturgutschutzgesetz Bezug: Bericht über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes auf BT-Drs 20/2018 Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 17. April 2019 (ABl. L 151, 07.06.2019, S. 1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12350 (GESTA 20. WP O003) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausnahme artenschutzrechtlicher Belange von Rückgabeansprüchen der Herkunftsländer illegal eingeführter Kulturgüter

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bei den Bürgerinnen und Bürgern reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um fünf Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt um rund 9 000 Euro. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand auf Ebene der Länder um rund 2 000 Euro. Für Bund und Kommunen tritt keine Änderung des Erfüllungsaufwands ein.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/219 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht20. Mai 2025 · BT-Drs. 21/219
  2. Bundestag: 1. Lesung22. Mai 2025 · BT-PlPr. 21/7
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/638
  4. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  5. Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  6. Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Juli 2025

Im Bundestag gesagt

14 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.