- Familie, Bildung und Gesellschaft
Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)
Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/219
Was ändert sich?
Wer national wertvolles Kulturgut vorübergehend ins Ausland bringen will, kann die Genehmigung künftig für bis zu zehn statt fünf Jahre bekommen. Außerdem wird eine Behörde für Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter bestimmt.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
Verkündet am 22. Juli 2025 im BGBl I 2025, 167. In Kraft seit 23. Juli 2025
Worum geht es?
Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Beseitigung von in der Anwendung erkannten Unschärfen: Bestimmung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde als zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter (Übertragung der Aufgabe an die nachgeordnete Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) per Erlass); …
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Klarstellung des Regelungsgefüges zwischen den Einfuhrbestimmungen und ihrem Verhältnis zur Sicherstellung, praxisrelevante Anpassungen im Bereich der Sicherstellungen, zeitliche Flexibilisierung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut von 5 auf maximal 10 Jahre; Änderung versch. §§ Kulturgutschutzgesetz Bezug: Bericht über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes auf BT-Drs 20/2018 Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 17. April 2019 (ABl. L 151, 07.06.2019, S. 1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12350 (GESTA 20. WP O003) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausnahme artenschutzrechtlicher Belange von Rückgabeansprüchen der Herkunftsländer illegal eingeführter Kulturgüter
Wer ist betroffen?
- Private Sammlerinnen und Sammler von national wertvollem KulturgutEntlastung
Eine Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr kann künftig gleich für bis zu zehn statt fünf Jahre beantragt werden, dadurch sind seltener Anträge nötig.
Zu tun: Antrag auf Ausfuhrgenehmigung stellen (Dauer rund 300 Minuten pro Fall)
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„Da Genehmigungen für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut in Zukunft gemäß § 22 Absatz 3 KGSG n. F. von vornherein für einen längeren Zeitraum (statt fünf nun zehn Jahre) gestellt werden können, wird auch die Anzahl der Anträge sinken.“
- Kunsthandel und andere Unternehmen, die Kulturgüter ein- und ausführenEntlastung
Der jährliche Aufwand für Anträge und Nachweise sinkt insgesamt um rund 9.000 Euro; für die Einfuhr von Kulturgütern gibt es künftig eine zuständige Genehmigungsbehörde.
Zu tun: Einfuhrgenehmigung bei der neu bestimmten Behörde beantragen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt um rund 9 000 Euro.“
- Museen, Leihgeber und Eigentümer von Kulturgut, das sichergestellt werden kannBetroffen, ohne Kostenfolge
Es wird klarer geregelt, wie Einfuhrbestimmungen und Sicherstellung von Kulturgut zusammenwirken und unter welchen Voraussetzungen sichergestellt wird.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dazu gehören eine Klarstellung des Regelungsgefüges zwischen den Einfuhr- und Sicherstellungsbestimmungen sowie Klarstellungen im Rahmen der Sicherstellungsvoraussetzungen des § 33 KGSG.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bei den Bürgerinnen und Bürgern reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um fünf Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt um rund 9 000 Euro. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand auf Ebene der Länder um rund 2 000 Euro. Für Bund und Kommunen tritt keine Änderung des Erfüllungsaufwands ein.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht20. Mai 2025 · BT-Drs. 21/219
- Bundestag: 1. Lesung22. Mai 2025 · BT-PlPr. 21/7
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/638
- Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
- Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
- Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Juli 2025
Im Bundestag gesagt
14 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Wolfram Weimer · Staatsmin., Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 540A
- Dr. Götz Frömming · MdB, AfD22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 540C
- Martin Rabanus · MdB, SPD22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 541C
- Katrin Göring-Eckardt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 542A
- David Schliesing · MdB, DIE LINKE22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 542D
- Dr. Anja Weisgerber · MdB, CDU/CSU22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 543B
- Matthias Helferich · MdB, AfD22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 544A
- Nancy Faeser · MdB, SPD22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 544C
- Dr. Ottilie Klein · MdB, CDU/CSU22. Mai 2025 · Plenarprotokoll 21/7, S. 545B
- Ansgar Heveling · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1288A
- Matthias Helferich · MdB, AfD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1289A
- Dr. Franziska Kersten · MdB, SPD26. Juni 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/14, S. 1335C
- Awet Tesfaiesus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/14, S. 1336C
- David Schliesing · MdB, DIE LINKE26. Juni 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/14, S. 1337A