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Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/514
Was ändert sich?
Der Bund gibt Ländern und Kommunen zwei Jahre mehr Zeit, um Bundesgeld für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu verbauen: Projekte müssen erst bis Ende 2029 statt Ende 2027 fertig sein.
KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Für erledigt erklärt- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, AfD, Grüne, Linke
Worum geht es?
Fristverlängerung des Förder- und Abrechnungszeitraums des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 30. Juni 2030, Fristverschiebung zur Auflösung des Sondervermögens vom 31. …
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Dezember 2028 auf den 31. Dezember 2030, Anpassung der Neubezeichnung des zuständigen Bundesministeriums gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025; Änderung § 2, 5, 6 und 8 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie §§ 3, 7 und 9 Ganztagsfinanzierungsgesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/216 GESTA I002
Wer ist betroffen?
- Eltern von GrundschulkindernEntlastungindirekt
Der mit Bundesgeld finanzierte Ausbau von Ganztagsplätzen kann bis Ende 2029 statt nur bis Ende 2027 fertiggestellt werden, sodass mehr Betreuungsangebote entstehen können.
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„Man setze damit ein verlässliches Signal, insbesondere an Familien und Kinder, für die das Angebot geschaffen worden sei.“
- Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Elternteile arbeitenEntlastungindirekt
Sie können darauf setzen, dass verlässliche Ganztagsbetreuung weiter ausgebaut wird, weil das Förderprogramm zwei Jahre länger läuft.
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„Es gebe Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Elternteile erwerbstätig sein müssten, weshalb eine verlässliche Betreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) erforderlich sei.“
- Kinder im Grundschulalter der Klassen 1 bis 4 (über ihre Eltern)Entlastungindirekt
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung; die Plätze dafür können nun bis Ende 2029 gebaut werden.
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„Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den verlängerten Zeitraum des Bestehens und der Abwicklung des Sondervermögens ergibt sich ein Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund, der finanziell und stellenmäßig im geltenden Finanzplan des Einzelplans 17 auszugleichen ist.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, insbesondere auch nicht auf den Erfüllungsaufwand für mittelständische Unternehmen. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Bürokratiekosten bleiben unverändert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist überdies von der einfachgesetzlichen Ausgestaltung und der Wahrnehmung der eingeräumten Kompetenzen abhängig.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 19. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht22. Mai 2025 · BR-Drs. 215/25
- Bundesrat: 1. Durchgang13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BT-Drs. 21/514
- Bundestag: 1. Lesung24. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/12
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/630
- Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Wolfgang Dahler · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1247C
- Sebastian Maack · MdB, AfD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1248A
- Dr. Anja Reinalter · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1248D
- Nicole Gohlke · MdB, DIE LINKE26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1249C
- Michael Hose · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1250B
- Christian Zaum · MdB, AfD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1251A
- Martin Rabanus · MdB, SPD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1251D
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1252B
- Jasmina Hostert · MdB, SPD26. Juni 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/14, S. 1330B