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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/514

Was ändert sich?

Der Bund gibt Ländern und Kommunen zwei Jahre mehr Zeit, um Bundesgeld für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu verbauen: Projekte müssen erst bis Ende 2029 statt Ende 2027 fertig sein.

KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Für erledigt erklärt
Verfahren beendet: Für erledigt erklärt
Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, AfD, Grüne, Linke

Worum geht es?

Fristverlängerung des Förder- und Abrechnungszeitraums des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 30. Juni 2030, Fristverschiebung zur Auflösung des Sondervermögens vom 31. …

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Dezember 2028 auf den 31. Dezember 2030, Anpassung der Neubezeichnung des zuständigen Bundesministeriums gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025; Änderung § 2, 5, 6 und 8 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie §§ 3, 7 und 9 Ganztagsfinanzierungsgesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/216 GESTA I002

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für den verlängerten Zeitraum des Bestehens und der Abwicklung des Sondervermögens ergibt sich ein Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund, der finanziell und stellenmäßig im geltenden Finanzplan des Einzelplans 17 auszugleichen ist.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, insbesondere auch nicht auf den Erfüllungsaufwand für mittelständische Unternehmen. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Bürokratiekosten bleiben unverändert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist überdies von der einfachgesetzlichen Ausgestaltung und der Wahrnehmung der eingeräumten Kompetenzen abhängig.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 19. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/514 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht22. Mai 2025 · BR-Drs. 215/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BT-Drs. 21/514
  4. Bundestag: 1. Lesung24. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/12
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/630
  6. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14

Im Bundestag gesagt

9 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.