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Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/538
Was ändert sich?
Bund und Länder bauen ein gemeinsames IT-System auf, über das Behörden Daten und Nachweise direkt untereinander abrufen können. Nachweise, die der Verwaltung schon vorliegen, sollen nicht erneut von Bürgern und Unternehmen verlangt werden.
Ab wann: Der Staatsvertrag regelt Ratifikation und Inkrafttreten in § 10; ein konkretes Datum nennt der Text nicht. Anschluss- und Nutzungspflicht beginnt nach einem Übergangszeitraum, den der IT-Planungsrat festlegt.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne · dagegen: Linke
Verkündet am 17. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 325. In Kraft seit 18. Dezember 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, …
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NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)
Wer ist betroffen?
- Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmenEntlastungindirekt
Nachweise und Daten, die Behörden bereits vorliegen, sollen nicht erneut eingereicht werden müssen, sondern direkt zwischen Behörden abgerufen werden.
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„Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden (Once-Only-Prinzip).“
- Menschen in strukturschwachen und ländlichen RegionenEntlastungindirekt
Verwaltungsleistungen sollen standortunabhängig erreichbar werden und Behördengänge zurückgehen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Es unterstützt die Herstellung regional gleichwertiger Lebensverhältnisse, indem es die standortunabhängige Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen fördert und einen Beitrag zur Reduktion von Behördengängen leistet.“
- Unternehmen im Kontakt mit BehördenEntlastungindirekt
Auch für Unternehmen sollen bereits vorliegende Nachweise nicht erneut erhoben werden; zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht nicht.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Vertragsparteien des NOOTS-Staatsvertrags tragen die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS gemeinsam. In den Jahren 2025 und 2026 erfolgt die Finanzierung über die im Wirtschaftsplan der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) veranschlagten Mittel gemäß den Regelungen des IT-Staatsvertrags. …
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Ab dem Jahr 2027 erfolgt die Finanzierung in Höhe von 53,4 % der Gesamtkosten über die im Wirtschaftsplan der FITKO veranschlagten Mittel gemäß den Regelungen des IT-Staatsvertrags und in Höhe von 46,6 % der Gesamtkosten durch einen zusätzlichen festen Finanzierungsanteil des Bundes. Beim Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortlicher Stelle für die operative Umsetzung der Errichtung, des Betriebs und der Weiterentwicklung des NOOTS entsteht ein dauerhafter finanzieller und stellenmäßiger Mehrbedarf in Höhe von ca. 2,79 Mio. Euro (5 hD, 11 gD). Darüber hinaus können die potentiellen Haushaltsfolgen derzeit nicht belastbar beziffert werden. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem NOOTS-Staatsvertrag steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen der Vertragsparteien. Die den Bundeshaushalt tangierenden Bedarfe sollen finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Vertragsparteien des NOOTS-Staatsvertrags sowie gegebenenfalls weitere angeschlossene öffentliche Stellen tragen jeweils die Kosten für den jeweiligen Anschluss an das NOOTS.
- Weitere Kosten
Weitere Kosten fallen nicht an. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 23. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …
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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht30. Mai 2025 · BR-Drs. 221/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht23. Juni 2025 · BT-Drs. 21/538
- Bundestag: 1. Lesung27. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/15
- Bundesrat: 1. Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung13. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2192
- Bundestag: 2. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
- Bundestag: 3. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
- Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Im Bundesgesetzblatt verkündet17. Dezember 2025
Im Bundestag gesagt
11 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Karsten Wildberger · Bundesmin., Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1419D
- Sebastian Maack · MdB, AfD27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1420C
- Parsa Marvi · MdB, SPD27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1422A
- Dr. Moritz Heuberger · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1422D
- Sonja Lemke · MdB, DIE LINKE27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1423C
- Dr. Markus Reichel · MdB, CDU/CSU27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1424B
- Dr. Markus Reichel · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3825A
- Sebastian Maack · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3826A
- Parsa Marvi · MdB, SPD16. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/34, S. 3849A
- Dr. Anna Lührmann · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/34, S. 3849B
- Sonja Lemke · MdB, DIE LINKE16. Oktober 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/34, S. 3850A