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Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/517
Was ändert sich?
Der Bund schafft ein neues Gesetz für sogenannte Reallabore: Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden sollen Neuerungen zeitlich befristet unter echten Bedingungen erproben dürfen, auch wenn geltende Regeln das sonst nicht zulassen. Dafür entsteht ein zentrales Portal.
Ab wann: Der Text nennt kein konkretes Datum für das Inkrafttreten.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Für erledigt erklärt- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: AfD, Grüne
Worum geht es?
Stärkung von Reallaboren als wichtigem Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens: Begriffsdefinitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen, Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals …
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des Bundes als zentraler Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer im Rahmen eines höchstens vierjährigen Pilotbetriebs, Regelungen zur Genehmigung, Befristung sowie Verlängerung von Reallaboren, Prüfung der Erfahrungen und Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des betr. Rechtsrahmens und der Zulassung der erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze, Bericht des BMWE alle drei Jahre; Rechtsförmliche Abweichung zwischen BR-DRs und BT-Drs: in BT-Drs Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) als Artikel 1 der Vorlage, Vorratsbeschluss betr. Wegfall von Berichtspflichten und Befristungen nach 48 Monaten als Artikel 2 der Vorlage Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung von Experimentierklauseln Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/218 GESTA E003 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14198 (GESTA 20. WP E065) in geringfügig geänderter Fassung
Wer ist betroffen?
- Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Neues erproben wollenEntlastung
Sie können neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze zeitlich befristet unter realen Bedingungen erproben, auch wenn geltende Vorgaben dem sonst entgegenstehen, und finden bewährte Lösungsansätze im Innovationsportal.
Zu tun: Erprobung bei der zuständigen Behörde beantragen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zudem sei es gelungen, das Innovationsportal zu stärken, in welchem man bewährte Lösungsansätze aus Reallaboren für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen sichtbarer machen wolle.“
- Angehörige freier BerufeBetroffen, ohne Kostenfolge
Auch ihr Berufsrecht kann Gegenstand von Erprobungen sein, soweit es das Verwaltungsverfahren und nicht das berufsgerichtliche Verfahren regelt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ebenso umfasst von Abschnitt 2 ist das Berufsrecht nach den Berufsgesetzen der freien Berufe, soweit es das Verwaltungsverfahren und nicht das berufsgerichtliche Verfahren regelt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind nicht zu erwarten. Etwaige zusätzliche Haushaltsausgaben im Bereich des Bundes sind finanziell und (plan) stellenmäßig im jeweils betroffenen Einzelplan auszugleichen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht ebenfalls kein Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand nicht. …
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Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 2 680 165 Euro. Davon entfallen rund 2 679 488 Euro auf den Bund und etwa 677 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen). Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): - davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 2 680 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 2 679 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 0,6
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 19. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht30. Mai 2025 · BR-Drs. 222/25
- Bundesrat: 1. Durchgang13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BT-Drs. 21/517
- Bundestag: 1. Lesung10. Juli 2025 · BT-PlPr. 21/18
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung24. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6698
- Bundestag: 2. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Martin Plum · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10574C
- Dr. Michael Kaufmann · MdB, AfD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10575C
- Dr. Carolin Wagner · MdB, SPD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10576C
- Dr. Moritz Heuberger · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10577B
- Sonja Lemke · MdB, DIE LINKE25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10578A
- Philipp Amthor · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10578D
- Daniel Bettermann · MdB, SPD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10580A
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10580D