- Verkehr
Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/518
Was ändert sich?
Auf der Mosel müssen Schiffe ab dem 1. Juli 2025 keine Schifffahrtsabgaben mehr zahlen. Deutschland, Frankreich und Luxemburg streichen die Abgaben aus dem Moselvertrag und lösen die gemeinsame Mosel-Gesellschaft auf.
Ab wann: Die Abgabenfreiheit auf der Mosel gilt ab dem 1. Juli 2025.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Für erledigt erklärt- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 18. September 2023 in Schengen unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Moselvertrag: grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung, Abschaffung der Moselabgaben, Entschuldung und Auflösung der Internationalen Mosel-Gesellschaft, Konzentration der gemeinsamen Aktivitäten in der Moselkommission sowie Verminderung des Verwaltungsaufwands für Vertragsstaaten …
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Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/217 GESTA XJ001 Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13089 (GESTA 20. WP XJ005)
Wer ist betroffen?
- Binnenschifffahrtsunternehmen auf der MoselEntlastung
Sie zahlen ab dem 1. Juli 2025 keine Schifffahrtsabgaben mehr auf der Mosel – insgesamt rund 5 Millionen Euro jährlich weniger.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mit Inkrafttreten des Protokolls entfallen ab dem 1. Juli 2025 sonstige Kosten für die Wirtschaft in Form von rund 5 Millionen Euro Schifffahrtsabgaben jährlich.“
- Unternehmen mit Meldepflichten zur Gebührenerhebung an der MoselEntlastung
Meldungen zur Gebührenerhebung und Gebührenbescheide entfallen, das entlastet die Wirtschaft um rund 7.000 Euro pro Jahr.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Wirtschaft wird von Bürokratiepflichten in Höhe von jährlich rund 7 000 Euro entlastet, da sie künftig keine Meldungen zur Gebührenerhebung mehr abgeben und keine Gebührenbescheide mehr begleichen muss.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Gemäß dem Anhang zum Protokoll erhält VNF nachschüssig eine finanzielle Entschädigung in Höhe der letzten zweieinhalb Jahres nettogebühren. Abhängig von der Verkehrs- und Einnahmenentwicklung im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2025 sind aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 12) Ende 2025 einmalig …
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etwa 9,5 Millionen Euro zu überweisen. Der finanzielle Mehrbedarf für die Einmalzahlung wird im Einzelplan 12 ausgeglichen. Des Weiteren entfallen ab 1. Juli 2025 dauerhaft die Einnahmen aus den Schifffahrtsabgaben an der Mosel, die im Durchschnitt der letzten Jahre bei etwa 4 Millionen Euro jährlich lagen. Auf der Gegenseite entstehen dauerhafte Einsparungen in Höhe von jährlich etwa 0,3 Millionen Euro durch die entfallenden Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung. Der Verzicht des Bundes auf die Forderungen gegen die IMG in Höhe von rund 317 Millionen Euro (Darlehen, Zinsen, Stammkapital) und die nachfolgende Auflösung dieser Gesellschaft hat keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt, da entsprechende Einnahmen in der Finanzplanung nicht mehr berücksichtigt wurden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es wird kein Erfüllungsaufwand eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird von Bürokratiepflichten in Höhe von jährlich rund 7 000 Euro entlastet, da sie künftig keine Meldungen zur Gebührenerhebung mehr abgeben und keine Gebührenbescheide mehr begleichen muss. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Seiten der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12 ausgeglichen.
- Weitere Kosten
Mit Inkrafttreten des Protokolls entfallen ab dem 1. Juli 2025 sonstige Kosten für die Wirtschaft in Form von rund 5 Millionen Euro Schifffahrtsabgaben jährlich. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 19. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …
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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht30. Mai 2025 · BR-Drs. 223/25
- Bundesrat: 1. Durchgang13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BT-Drs. 21/518
- Bundestag: 1. Lesung24. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/12
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/628
- Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14