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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/326

Was ändert sich?

Bahngrundstücke, für die es keinen Verkehrsbedarf mehr gibt und die langfristig nicht mehr für die Bahn gebraucht werden, können leichter für andere Zwecke wie Wohnungsbau freigegeben werden. Wo eine Strecke wieder in Betrieb gehen könnte, bleibt die Fläche geschützt.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 22. Juli 2025 im BGBl I 2025, 164. In Kraft seit 23. Juli 2025

Worum geht es?

Änderung der Regelung zur Entwidmung von Bahngrundstücken mit dem Ziel eines sachgerechten Ausgleichs zwischen dem Interesse am Erhalt der Bahninfrastruktur und anderer dringender Interessen wie Wohnungsbau oder Stadtentwicklung: …

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Entfall des überragenden öffentlichen Interesses bei fehlendem Verkehrsbedürfnis und langfristig nicht zu erwartender Nutzung der Infrastruktur zu Bahnbetriebszwecken, Versagen einer Freistellung im Falle einer möglichen Streckenreaktivierung, jedoch nicht bei Neubau oder Änderung von Eisenbahninfrastruktur als Ersatz für die bisherige Bahnstrecke, Schaffung einer Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren zur Weiterführung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage; Änderung §§ 23 und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14237 (GESTA 20. WP J033) in geringfügig geänderter Fassung Siehe auch GESTA J002 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung zum Vorliegen eines überragenden öffentlichen Interesses am Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, Konkretisierung der im Rahmen eines Freistellungsverfahrens zu prüfenden Freistellungsvoraussetzungen, Bestimmung der zur Freistellung berechtigten Antragsteller; Erneute Änderung § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es kommen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten hinzu. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht in einigen Fällen geringfügiger zusätzlicher Erfüllungsaufwand in nicht bezifferbarer Höhe.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/326 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/326
  2. Bundestag: 1. Lesung5. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/10
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/642
  4. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  5. Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  6. Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Juli 2025

Namentliche Abstimmung am 26. Juni 2025

Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU1930015
AfD0120031
SPD112008
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN006619
Die Linke052012
fraktionslos0011
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

15 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.