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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/319

Was ändert sich?

Beim Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen gilt künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“. In Genehmigungsverfahren bekommen solche Bauvorhaben dadurch in der Regel Vorrang vor anderen Belangen – zunächst bis Ende 2030.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 29. Juli 2025 im BGBl I 2025, 181. In Kraft seit 30. Juli 2025

Worum geht es?

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Vorhaben zum Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze durch eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich der Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; …

Mehr lesen

Änderung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Mobilfunk- und Glasfaserausbau

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger sind von dem Gesetzesvorhaben nicht betroffen. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen zu erwarten. Negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/319 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/319
  2. Bundestag: 1. Lesung5. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/10
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/639
  4. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  5. Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  6. Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet29. Juli 2025

Im Bundestag gesagt

16 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.