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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/323

Was ändert sich?

Unternehmen können neu gekaufte Maschinen und Fahrzeuge zwischen Juli 2025 und Ende 2027 schneller steuerlich abschreiben, E-Autos sogar zu 75 Prozent im ersten Jahr. Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Änderungen bei der Forschungszulage ab 1. Januar 2026. Abschreibungen gelten für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025, Körperschaftsteuersenkung ab 2028 in Stufen bis 2032.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne, Linke · Enthaltung: AfD

Verkündet am 18. Juli 2025 im BGBl I 2025, 161

Worum geht es?

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen durch wachstumsfördernde Verzahnung gezielter Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung als zeitlich …

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begrenzter "Investitions-Buster", anschließend schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Forschungszulage; Änderung §§ 6, 7, 34a und 52 Einkommensteuergesetz, § 23 Körperschaftsteuergesetz sowie § 3 Forschungszulagengesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 233/25 GESTA D003 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der anrechenbaren Aufwendungen für Unternehmer in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung1 2025 2026 2027 2028 2029 Insgesamt - 2 530 - 8 110 - 11 815 - 12 005 - 11 300 Bund - 794 - 2 614 - 3 784 - 4 958 - 5 767 Länder - 725 - 2 407 - 3 476 - 4 495 - 5 197 Gemeinden …

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- 1 011 - 3 089 - 4 555 - 2 552 - 336 Kassenjahr 2025 2026 2027 2028 2029 Insgesamt - 630 - 4 075 - 9 840 - 16 800 - 17 070 Bund - 200 - 1 287 - 3 147 - 6 212 - 7 406 Länder - 182 - 1 172 - 2 891 - 5 670 - 6 716 Gemeinden - 248 - 1 616 - 3 802 - 4 918 - 2 948 1 Wirkung im Veranlagungsjahr

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verändert sich nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. …

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Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 33,0 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe (in Tsd. Euro): davon Sonstiges (in Tsd. Euro): E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf kommunaler Ebene (in Tsd. Euro) Es ergeben sich keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Vgl. auch die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/323 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/323
  2. Bundestag: 1. Lesung5. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/10
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/629
  4. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  5. Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  6. Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Juli 2025

Im Bundestag gesagt

29 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.