- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/329
Was ändert sich?
Ein Vorschlag der AfD, das Lieferkettengesetz komplett abzuschaffen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Damit bleiben die Pflichten großer Unternehmen, in ihren Lieferketten auf Menschenrechte zu achten, vorerst bestehen.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung – der Entwurf wurde im Ausschuss jedoch zur Ablehnung empfohlen.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Abgelehnt- Ausschuss
- dafür: – · dagegen: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke
Worum geht es?
Entlastung deutscher Unternehmen von Bürokratie, Handelshemmnissen und Wettbewerbsnachteilen: sofortige und vollständige Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes; Aufhebung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Änderung § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 2 Wettbewerbsregistergesetz sowie § 106 Betriebsverfassungsgesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Verbraucherinnen und VerbraucherEntlastungindirekt
Die Weitergabe der Kosten des Lieferkettengesetzes über höhere Preise von Waren und Dienstleistungen würde entfallen.
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„Durch die erhebliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft (siehe Abschnitt E.2) entfällt die Weitergabe des Erfüllungsaufwands an die Bürgerinnen und Bürger über höhere Preise von Waren und Dienstleistungen.“
- Große Unternehmen mit mindestens 1.000 BeschäftigtenEntlastung
Für rund 2.217 Unternehmen würden die Sorgfalts-, Berichts- und Dokumentationspflichten in der Lieferkette und damit mindestens 43,5 Mio. Euro Aufwand pro Jahr entfallen.
Laut Entwurf 2.217 Betroffene
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„Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung den jährlichen Erfüllungsaufwand für die schätzungsweise 2.217 betroffenen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern auf mindestens 43,5 Mio. Euro geschätzt.“
- Kleine und mittlere ZulieferbetriebeEntlastungindirekt
Auch der mittelbare Aufwand, Informationen an sorgfaltspflichtige Vertragspartner liefern zu müssen, würde entfallen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Nicht einbezogen ist nach dieser Methode ein bloß mittelbarer Aufwand, der bei nicht selbst durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz adressierten Unternehmen dadurch entsteht, dass sie als Teil der Wertschöpfungskette vertraglich Informationen an lieferkettensorgfaltspflichtige Vertragspartner liefern müssen (Kaskaden-Effekt).“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die erhebliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft (siehe Abschnitt E.2) entfällt die Weitergabe des Erfüllungsaufwands an die Bürgerinnen und Bürger über höhere Preise von Waren und Dienstleistungen. …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung den jährlichen Erfüllungsaufwand für die schätzungsweise 2.217 betroffenen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern auf mindestens 43,5 Mio. Euro geschätzt. Entsprechend der anzulegenden Berechnungsmethode der Bundesregierung erfasst der ausgewiesene Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft lediglich den bei den Normadressaten unmittelbar hervorgerufenen Aufwand. Nicht einbezogen ist nach dieser Methode ein bloß mittelbarer Aufwand, der bei nicht selbst durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz adressierten Unternehmen dadurch entsteht, dass sie als Teil der Wertschöpfungskette vertraglich Informationen an lieferkettensorgfaltspflichtige Vertragspartner liefern müssen (Kaskaden-Effekt). Dieser nicht quantifizierbare Effekt dürfte nach Rückmeldungen aus der Wirtschaft sehr erheblich sein. Nicht einbezogen ist zudem die seither eingetretene Inflation von mehr als 18 Prozent. Der jährliche Erfüllungsaufwand der unmittelbar und mittelbar vom LkSG betroffenen Unternehmen sinkt zusätzlich um diesen Faktor. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Den Unternehmen werden durch die Abschaffung des LkSG künftig jährlich mindestens 15,14 Mio. Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten erspart. Nicht einbezogen ist hier ebenfalls die seither eingetretene Inflation von mehr als 18 Prozent. Die jährlichen Bürokratiekosten der informationspflichtigen Unternehmen sinken zusätzlich um diesen Faktor. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es entfällt der für das LkSG eingeplante zusätzliche Personalaufwand in Höhe von 65 Vollzeitäquivalenten wegen der entfallenden Kontroll- und Überwachungspflichten der Bundesbehörden einschließlich der Ordnungswidrigkeitenverfahren. Diesen entfallenden Aufwand hat die Bundesregierung im Jahr 2021 auf jährlich mindestens 5,28 Mio. Euro für Sach- und Personalaufwand geschätzt. Nicht einbezogen ist hier ebenfalls die seither eingetretene Inflation von mehr als 18 Prozent. Die Erfüllungsaufwand der Verwaltung sinkt zusätzlich um diesen Faktor.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/329
- Bundestag: 1. Lesung5. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/10
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung2. Juli 2025 · BT-Drs. 21/733
- Bundestag: 2. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
Im Bundestag gesagt
22 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Gerrit Huy · MdB, AfD5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 759D
- Dr. Markus Reichel · MdB, CDU/CSU5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 760D
- Dr. Sandra Detzer · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 761D
- Bernd Rützel · MdB, SPD5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 762C
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 763B
- Sandra Carstensen · MdB, CDU/CSU5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 763D
- Adam Balten · MdB, AfD5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 764D
- Sanae Abdi · MdB, SPD5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 765D
- Claudia Roth (Augsburg) · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 766D
- Desiree Becker · MdB, DIE LINKE5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 768A
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 768C
- Andreas Mayer · MdB, AfD5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 769C
- Daniel Walter · MdB, SPD5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 770B
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 771A
- Thomas Stephan · MdB, AfD5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 772A
- Fabian Gramling · MdB, CDU/CSU5. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/10, S. 772D
- Jan Dieren · MdB, SPD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6016B
- Dr. Malte Kaufmann · MdB, AfD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6017B
- Lars Ehm · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6018C
- Dr. Sandra Detzer · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6019A
- Desiree Becker · MdB, DIE LINKE18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6019D
- Sandra Carstensen · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 6020C