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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG)

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/329

Was ändert sich?

Ein Vorschlag der AfD, das Lieferkettengesetz komplett abzuschaffen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Damit bleiben die Pflichten großer Unternehmen, in ihren Lieferketten auf Menschenrechte zu achten, vorerst bestehen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung – der Entwurf wurde im Ausschuss jedoch zur Ablehnung empfohlen.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Abgelehnt
Verfahren beendet: Abgelehnt
Ausschuss
dafür: – · dagegen: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke

Worum geht es?

Entlastung deutscher Unternehmen von Bürokratie, Handelshemmnissen und Wettbewerbsnachteilen: sofortige und vollständige Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes; Aufhebung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Änderung § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 2 Wettbewerbsregistergesetz sowie § 106 Betriebsverfassungsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die erhebliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft (siehe Abschnitt E.2) entfällt die Weitergabe des Erfüllungsaufwands an die Bürgerinnen und Bürger über höhere Preise von Waren und Dienstleistungen. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung den jährlichen Erfüllungsaufwand für die schätzungsweise 2.217 betroffenen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern auf mindestens 43,5 Mio. Euro geschätzt. Entsprechend der anzulegenden Berechnungsmethode der Bundesregierung erfasst der ausgewiesene Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft lediglich den bei den Normadressaten unmittelbar hervorgerufenen Aufwand. Nicht einbezogen ist nach dieser Methode ein bloß mittelbarer Aufwand, der bei nicht selbst durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz adressierten Unternehmen dadurch entsteht, dass sie als Teil der Wertschöpfungskette vertraglich Informationen an lieferkettensorgfaltspflichtige Vertragspartner liefern müssen (Kaskaden-Effekt). Dieser nicht quantifizierbare Effekt dürfte nach Rückmeldungen aus der Wirtschaft sehr erheblich sein. Nicht einbezogen ist zudem die seither eingetretene Inflation von mehr als 18 Prozent. Der jährliche Erfüllungsaufwand der unmittelbar und mittelbar vom LkSG betroffenen Unternehmen sinkt zusätzlich um diesen Faktor. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Den Unternehmen werden durch die Abschaffung des LkSG künftig jährlich mindestens 15,14 Mio. Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten erspart. Nicht einbezogen ist hier ebenfalls die seither eingetretene Inflation von mehr als 18 Prozent. Die jährlichen Bürokratiekosten der informationspflichtigen Unternehmen sinken zusätzlich um diesen Faktor. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es entfällt der für das LkSG eingeplante zusätzliche Personalaufwand in Höhe von 65 Vollzeitäquivalenten wegen der entfallenden Kontroll- und Überwachungspflichten der Bundesbehörden einschließlich der Ordnungswidrigkeitenverfahren. Diesen entfallenden Aufwand hat die Bundesregierung im Jahr 2021 auf jährlich mindestens 5,28 Mio. Euro für Sach- und Personalaufwand geschätzt. Nicht einbezogen ist hier ebenfalls die seither eingetretene Inflation von mehr als 18 Prozent. Die Erfüllungsaufwand der Verwaltung sinkt zusätzlich um diesen Faktor.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/329 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/329
  2. Bundestag: 1. Lesung5. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/10
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung2. Juli 2025 · BT-Drs. 21/733
  4. Bundestag: 2. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50

Im Bundestag gesagt

22 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.