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Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/333
Was ändert sich?
Kinder sollen künftig schon ab 12 Jahren strafrechtlich verantwortlich sein statt erst ab 14. Für 18- bis 20-Jährige soll das Erwachsenenstrafrecht gelten. Staatsanwaltschaft und Polizei sollen tatverdächtige Kinder vorläufig festnehmen können.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Angesichts steigender Kinder- und Jugendkriminalität Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, Antragsrecht der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung eines delinquenten Kindes beim zuständigen Familiengericht, Ermöglichung der vorläufigen Festnahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei bei Gefahr im Verzug, Begrenzung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf das 18. …
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Lebensjahr; Änderung § 19 Strafgesetzbuch, § 1 Jugendgerichtsgesetz, §§ 127 und 152 Strafprozessordnung sowie § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/6194 (GESTA 20. WP C049) in erweiterter Fassung
Wer ist betroffen?
- Heranwachsende zwischen 18 und 20 JahrenBelastung
Wer älter als 18 Jahre ist, wird künftig nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt und nicht mehr in der Regel nach dem milderen Jugendstrafrecht.
Laut Entwurf 157.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das Erwachsenenstrafrecht soll künftig für Täter gelten, die älter als 18 Jahre sind.“
- Eltern von Kindern ab 12 JahrenBelastung
Kinder ab 12 Jahren können künftig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, bisher galt dies erst ab 14 Jahren.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Senkung der Altersgrenze der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre und die Änderung des § 1631b BGB dahingehend, dass der Staatsanwaltschaft neben dem Sorgeberechtigten ein Antragsrecht beim Familiengericht zur Unterbringung eines Kindes, eingeräumt wird.“
- Eltern von Kindern, die einer Straftat verdächtigt werdenBelastung
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen Kinder, die im Verdacht einer rechtswidrigen Tat stehen, vorläufig festnehmen; die Staatsanwaltschaft kann zudem beim Familiengericht die Unterbringung des Kindes beantragen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zusätzlich soll es der Polizei und der Staatsanwaltschaft ermöglicht werden, Kinder, die im Verdacht stehen, eine rechtswidrige Tat im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 5 StGB begangen zu haben, vorläufig festzunehmen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keiner.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird die Wirtschaft nicht mit Kosten belastet. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand bei der Verwaltung des Bundes.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/333
- Bundestag: 1. Lesung6. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/11
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Tobias Matthias Peterka · MdB, AfD6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 943B
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 944B
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 946A
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 947B
- Luke Hoß · MdB, DIE LINKE6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 949A
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 949C
- Rainer Galla · MdB, AfD6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 950B