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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

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Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/321

Was ändert sich?

Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland dürfen für zwei Jahre keine Familienangehörigen mehr nachholen. Nur in Härtefällen ist ein Nachzug weiter möglich. Bisher waren bis zu 1.000 Visa pro Monat möglich.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Aussetzung gilt zwei Jahre ab InkrafttretenKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke

Verkündet am 23. Juli 2025 im BGBl I 2025, 173. In Kraft seit 24. Juli 2025

Worum geht es?

Aufnahme der Begrenzung der Zuwanderung als ausdrücklich genannte Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzen des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren; Änderung §§ 1 und 104 Aufenthaltsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für den Bund ist aufgrund der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten eine Reduzierung des Teilnehmenden-Potenzials bei den Integrationskursen zu berücksichtigen. Dabei sind mögliche Minderausgaben zu erwarten, die auf einer Schätzung beruhen. …

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Dabei ist für 2026 mit einer Minderausgabe in Höhe von 3,9 Millionen. Euro zu rechnen. Die Minderausgaben in den Folgejahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (Mehreinnahmen/ Minderausgaben (-)/Mehrausgaben/Mindereinnahmen (+)) 2025 2026 2027 2028 2029 Kosten Integrationskurse, § 104 Absatz 14 AufenthG-E 0 - 3.900.000 - 11.700.000 - 8.400.000 - 500.000 Die folgende Berechnung ist stark annahmegetrieben. Im Rechtskreis SGB II ergeben sich aufgrund der Regelung Minderausgaben im Jahr 2025 in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro, von denen rund 2,8 Millionen Euro auf den Bund und 400.000 Euro auf die Kommunen entfallen. In den Folgejahren steigen die Minderausgaben bis auf 46,2 Millionen Euro im Jahr 2027. Die Minderausgaben in den einzelnen Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Minderausgaben nach Gebietskörperschaft und Jahr in Euro 2025 2026 2027 2028 2029 Bund 2.800.000 23.800.000 41.100.000 37.400.000 33.400.000 Kommunen 400.000 3.000.000 5.100.000 4.700.000 4.100.000 Insgesamt 3.200.000 26.800.000 46.200.000 42.100.000 37.500.000 Zudem sind Einsparungen bei der Grundsicherung nach SGB XII in geringer Höhe zu erwarten, die nicht beziffert werden können. Sofern die unter E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung genannten Positionen ausgabemindernd werden sollten, wird dies in kommenden Aufstellungsverfahren im jeweils betroffenen Einzelplan berücksichtigt.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung verringert sich der bezifferbare jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4.925.000 Euro. Davon entfallen 3.760.000 Euro auf den Bund und 1.165.000 Euro auf die Kommunen. Im Bereich sonstiger Gesetzesfolgen entsteht – derzeit nicht bezifferbarer – zusätzlicher Prüfaufwand für das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen, die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. VII.5.)

Weitere Kosten

Dem Normadressaten Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen (KMU), entstehen durch das Regelungsvorhaben keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/321 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/321
  2. Bundestag: 1. Lesung6. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/11
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/634
  4. Bundestag: 2. Lesung27. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/15
  5. Bundestag: 3. Lesung27. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/15
  6. Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Juli 2025

Namentliche Abstimmung am 27. Juni 2025

Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU202006
AfD1250026
SPD117201
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08005
Die Linke051013
fraktionslos0002
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

22 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.