- Migration
Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/321
Was ändert sich?
Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland dürfen für zwei Jahre keine Familienangehörigen mehr nachholen. Nur in Härtefällen ist ein Nachzug weiter möglich. Bisher waren bis zu 1.000 Visa pro Monat möglich.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Aussetzung gilt zwei Jahre ab InkrafttretenKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke
Verkündet am 23. Juli 2025 im BGBl I 2025, 173. In Kraft seit 24. Juli 2025
Worum geht es?
Aufnahme der Begrenzung der Zuwanderung als ausdrücklich genannte Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzen des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren; Änderung §§ 1 und 104 Aufenthaltsgesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen mit subsidiärem Schutz in DeutschlandBelastung
Sie können für zwei Jahre keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen, außer in Härtefällen.
Zu tun: In Härtefällen weiterhin Antrag möglich
Laut Entwurf 388.074 Betroffene
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„Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 388.074 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach § 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 AufenthG in Deutschland auf.“
- Im Ausland lebende Familienangehörige von subsidiär SchutzberechtigtenBelastung
Für zwei Jahre werden keine neuen Personen mehr auf die Wartelisten für ein Familiennachzugs-Visum aufgenommen; bisher waren 383.150 Personen registriert.
Laut Entwurf 383.150 Betroffene
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„Zum Stichtag 19. Februar 2025 waren 383.150 Personen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten registriert (vgl. Bundestagdrucksache 20/15151).“
- Nachziehende Angehörige, die bisher Anspruch auf einen Integrationskurs hattenBelastung
Weil der Nachzug entfällt, nehmen jährlich rund 6.000 Personen weniger an Integrationskursen teil.
Laut Entwurf 6.000 Betroffene
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„Bei einer Anzahl von minus 6.000 Fällen pro Jahr reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 61.000 Euro.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Bund ist aufgrund der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten eine Reduzierung des Teilnehmenden-Potenzials bei den Integrationskursen zu berücksichtigen. Dabei sind mögliche Minderausgaben zu erwarten, die auf einer Schätzung beruhen. …
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Dabei ist für 2026 mit einer Minderausgabe in Höhe von 3,9 Millionen. Euro zu rechnen. Die Minderausgaben in den Folgejahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (Mehreinnahmen/ Minderausgaben (-)/Mehrausgaben/Mindereinnahmen (+)) 2025 2026 2027 2028 2029 Kosten Integrationskurse, § 104 Absatz 14 AufenthG-E 0 - 3.900.000 - 11.700.000 - 8.400.000 - 500.000 Die folgende Berechnung ist stark annahmegetrieben. Im Rechtskreis SGB II ergeben sich aufgrund der Regelung Minderausgaben im Jahr 2025 in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro, von denen rund 2,8 Millionen Euro auf den Bund und 400.000 Euro auf die Kommunen entfallen. In den Folgejahren steigen die Minderausgaben bis auf 46,2 Millionen Euro im Jahr 2027. Die Minderausgaben in den einzelnen Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Minderausgaben nach Gebietskörperschaft und Jahr in Euro 2025 2026 2027 2028 2029 Bund 2.800.000 23.800.000 41.100.000 37.400.000 33.400.000 Kommunen 400.000 3.000.000 5.100.000 4.700.000 4.100.000 Insgesamt 3.200.000 26.800.000 46.200.000 42.100.000 37.500.000 Zudem sind Einsparungen bei der Grundsicherung nach SGB XII in geringer Höhe zu erwarten, die nicht beziffert werden können. Sofern die unter E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung genannten Positionen ausgabemindernd werden sollten, wird dies in kommenden Aufstellungsverfahren im jeweils betroffenen Einzelplan berücksichtigt.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung verringert sich der bezifferbare jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4.925.000 Euro. Davon entfallen 3.760.000 Euro auf den Bund und 1.165.000 Euro auf die Kommunen. Im Bereich sonstiger Gesetzesfolgen entsteht – derzeit nicht bezifferbarer – zusätzlicher Prüfaufwand für das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen, die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. VII.5.)
- Weitere Kosten
Dem Normadressaten Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen (KMU), entstehen durch das Regelungsvorhaben keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/321
- Bundestag: 1. Lesung6. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/11
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/634
- Bundestag: 2. Lesung27. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/15
- Bundestag: 3. Lesung27. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/15
- Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Juli 2025
Namentliche Abstimmung am 27. Juni 2025
Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 202 | 0 | 0 | 6 |
| AfD | 125 | 0 | 0 | 26 |
| SPD | 117 | 2 | 0 | 1 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 80 | 0 | 5 |
| Die Linke | 0 | 51 | 0 | 13 |
| fraktionslos | 0 | 0 | 0 | 2 |
Im Bundestag gesagt
22 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Alexander Dobrindt · Bundesmin., Bundesministerium des Innern6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 895C
- Dr. Bernd Baumann · MdB, AfD6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 897B
- Rasha Nasr · MdB, SPD6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 899C
- Schahina Gambir · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 900C
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 901C
- Alexander Throm · MdB, CDU/CSU6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 903D
- Dr. Gottfried Curio · MdB, AfD6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 905A
- Hakan Demir · MdB, SPD6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 906A
- Filiz Polat · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 906D
- Detlef Seif · MdB, CDU/CSU6. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/11, S. 907D
- Alexander Dobrindt · Bundesmin., Bundesministerium des Innern27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1357D
- Dr. Christian Wirth · MdB, AfD27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1360B
- Natalie Pawlik · Staatsmin., Bundesministerium für Arbeit und Soziales27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1361D
- Marcel Emmerich · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1362D
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1363D
- Alexander Throm · MdB, CDU/CSU27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1365C
- Arne Raue · MdB, AfD27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1368C
- Sebastian Fiedler · MdB, SPD27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1370A
- Schahina Gambir · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1371A
- Christina Stumpp · MdB, CDU/CSU27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1372A
- Rasha Nasr · MdB, SPD27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1373B
- Florian Oest · MdB, CDU/CSU27. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/15, S. 1374A