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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/322

Was ändert sich?

Die Mietpreisbremse läuft nicht Ende 2025 aus, sondern kann bis zum 31. Dezember 2029 weiter gelten. Die Landesregierungen können dafür weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke

Verkündet am 22. Juli 2025 im BGBl I 2025, 163. In Kraft seit 23. Juli 2025

Worum geht es?

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn bis zum Jahre 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Streichung der bisher vorgeschriebenen max. …

Mehr lesen

Geltungsdauer der Rechtsverordnung von höchstens 5 Jahren bis zum 31. Dezember 2029; Änderung §§ 556d Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)(1 BvL 1/18) Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse), DIW Berlin 2018 Siehe auch GESTA C001 sowie GESTA 20. WP C146 und C149 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn); zur Ermöglichung der Fortführung und Anpassung der Pilotierung der elektronischen Aktenführung in Straf-, Bußgeld- und gerichtlichen Strafvollzugsverfahren über den 1. Juli 2025 hinaus Wiedereinführung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Änderung § 32 Strafprozessordnung, § 110a Strafvollzuggesetz sowie § 110a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; Verordnungsermächtigung Bezug: Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, GESTA 18. WP C110

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Der Entwurf hat nur geringfügige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/322 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2025 · BT-Drs. 21/322
  2. Bundestag: 1. Lesung5. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/10
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/631
  4. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  5. Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  6. Bundesrat: Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Juli 2025

Im Bundestag gesagt

26 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.