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Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/516
Was ändert sich?
Unternehmen können Maschinen und andere bewegliche Anlagegüter ab Juli 2025 schneller abschreiben, E-Dienstwagen werden stärker gefördert und die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent.
Ab wann: Der Investitions-Booster gilt für Anschaffungen ab 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027; die Senkung der Körperschaftsteuer beginnt am 1. Januar 2028 und endet 2032 bei 10 Prozent; der Thesaurierungssteuersatz sinkt ab dem Veranlagungszeitraum 2028.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Für erledigt erklärt- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
Worum geht es?
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen durch wachstumsfördernde Verzahnung gezielter Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung als zeitlich …
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begrenzter "Investitions-Buster", anschließend schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Forschungszulage; Änderung §§ 6, 7, 34a und 52 Einkommensteuergesetz, § 23 Körperschaftsteuergesetz sowie § 3 Forschungszulagengesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/323 GESTA D002
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die in Maschinen und andere bewegliche Anlagegüter investierenEntlastung
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können bis zu 30 Prozent im Jahr degressiv abgeschrieben werden, was mehr Liquidität direkt nach der Investition bringt.
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„Die verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition stärken.“
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)Entlastung
Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 schrittweise von 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032.
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„Anschließend an den zeitlich begrenzten „Investitions-Booster“ sorgt die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuer-Satzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 auf 10 Prozent in 2032 für in der Breite wirksame Liquiditätssteigerungen und langfristige Planungssicherheit“
- Personenunternehmen, die Gewinne im Betrieb lassenEntlastung
Der Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne sinkt von 28,25 Prozent auf 27 Prozent (2028/2029), 26 Prozent (2030/2031) und 25 Prozent ab 2032.
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„– Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum (VZ) 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) (§ 34a Absatz 1 Satz 1 EStG)“
- Beschäftigte mit einem Elektro-DienstwagenEntlastung
Die günstigere Versteuerung des Dienstwagens gilt künftig für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro statt bisher 70.000 Euro.
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„Auch der maximale Bruttolistenpreis für E-Fahrzeuge im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung sei von der Ampelkoalition von 60 000 auf 70 000 Euro angehoben worden.“
- Betriebe, die Elektrofahrzeuge anschaffenEntlastung
Neu ins Betriebsvermögen aufgenommene Elektrofahrzeuge können im ersten Jahr zu 75 Prozent abgeschrieben werden.
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„Die arithmetischdegressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge in § 7 Absatz 2a EStG umfasst alle Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen neu zugegangen sind.“
- Forschende Unternehmen, besonders Start-ups sowie kleine und mittlere BetriebeEntlastung
Die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt auf 12 Millionen Euro, Gemeinkosten werden pauschal mit 20 Prozent berücksichtigt und eigene Arbeitsstunden mit bis zu 100 Euro statt 70 Euro angesetzt.
Zu tun: Arbeitsstunden für Eigenleistungen nachweisen
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„Um die Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage um 2 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro zusätzlich zu flankieren und um die Attraktivität der Forschungszulage insbesondere für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen weiter zu steigern, wird der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen auf 100 Euro angehoben.“
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, besonders in der IndustrieEntlastungindirekt
Durch die angestoßenen Investitionen sollen Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden.
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„Das Generieren von Investitionen und Innovationen sichere Arbeitsplätze in Deutschland, gerade auch in den Industriebranchen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung1 2025 2026 2027 2028 2029 Insgesamt - 2 530 - 8 110 - 11 815 - 12 005 - 11 300 Bund - 794 - 2 614 - 3 784 - 4 958 - 5 767 Länder - 725 - 2 407 - 3 476 - 4 495 - 5 197 Gemeinden …
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- 1 011 - 3 089 - 4 555 - 2 552 - 336 Kassenjahr 2025 2026 2027 2028 2029 Insgesamt - 630 - 4 075 - 9 840 - 16 800 - 17 070 Bund - 200 - 1 287 - 3 147 - 6 212 - 7 406 Länder - 182 - 1 172 - 2 891 - 5 670 - 6 716 Gemeinden - 248 - 1 616 - 3 802 - 4 918 - 2 948 1 Wirkung im Veranlagungsjahr
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verändert sich nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. …
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Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 33,0 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe (in Tsd. Euro): davon Sonstiges (in Tsd. Euro): E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf kommunaler Ebene (in Tsd. Euro) Es ergeben sich keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Vgl. auch die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung.
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …
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Berlin, 19. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. Juni 2025 · BR-Drs. 233/25
- Bundesrat: 1. Durchgang13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BT-Drs. 21/516
- Bundestag: 1. Lesung24. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/12
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/629
- Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Lars Klingbeil · Bundesmin., Bundesministerium der Finanzen26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1107D
- Christian Douglas · MdB, AfD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1109A
- Dr. Mathias Middelberg · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1110B
- Dr. Franziska Brantner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1111C
- Christian Görke · MdB, DIE LINKE26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1112B
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1113B
- Reinhard Mixl · MdB, AfD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1114A
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1114D
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1116A
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1116D
- Parsa Marvi · MdB, SPD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1117B
- Diana Zimmer · MdB, AfD26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1118A
- Olav Gutting · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1119C
- Karoline Otte · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1120B
- Heiko Hain · MdB, CDU/CSU26. Juni 2025 · Plenarprotokoll 21/14, S. 1120D