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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/516

Was ändert sich?

Unternehmen können Maschinen und andere bewegliche Anlagegüter ab Juli 2025 schneller abschreiben, E-Dienstwagen werden stärker gefördert und die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent.

Ab wann: Der Investitions-Booster gilt für Anschaffungen ab 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027; die Senkung der Körperschaftsteuer beginnt am 1. Januar 2028 und endet 2032 bei 10 Prozent; der Thesaurierungssteuersatz sinkt ab dem Veranlagungszeitraum 2028.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Für erledigt erklärt
Verfahren beendet: Für erledigt erklärt
Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne, Linke · Enthaltung: AfD

Worum geht es?

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen durch wachstumsfördernde Verzahnung gezielter Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung als zeitlich …

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begrenzter "Investitions-Buster", anschließend schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Forschungszulage; Änderung §§ 6, 7, 34a und 52 Einkommensteuergesetz, § 23 Körperschaftsteuergesetz sowie § 3 Forschungszulagengesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/323 GESTA D002

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung1 2025 2026 2027 2028 2029 Insgesamt - 2 530 - 8 110 - 11 815 - 12 005 - 11 300 Bund - 794 - 2 614 - 3 784 - 4 958 - 5 767 Länder - 725 - 2 407 - 3 476 - 4 495 - 5 197 Gemeinden …

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- 1 011 - 3 089 - 4 555 - 2 552 - 336 Kassenjahr 2025 2026 2027 2028 2029 Insgesamt - 630 - 4 075 - 9 840 - 16 800 - 17 070 Bund - 200 - 1 287 - 3 147 - 6 212 - 7 406 Länder - 182 - 1 172 - 2 891 - 5 670 - 6 716 Gemeinden - 248 - 1 616 - 3 802 - 4 918 - 2 948 1 Wirkung im Veranlagungsjahr

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verändert sich nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. …

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Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 33,0 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe (in Tsd. Euro): davon Sonstiges (in Tsd. Euro): E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf kommunaler Ebene (in Tsd. Euro) Es ergeben sich keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Vgl. auch die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …

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Berlin, 19. Juni 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/516 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. Juni 2025 · BR-Drs. 233/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang13. Juni 2025 · BR-PlPr. 1055
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BT-Drs. 21/516
  4. Bundestag: 1. Lesung24. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/12
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Juni 2025 · BT-Drs. 21/629
  6. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14

Im Bundestag gesagt

15 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.