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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1150

Was ändert sich?

Das bisherige Batteriegesetz wird durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt, das die EU-Batterieverordnung umsetzt: Regeln für Rücknahme, Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie Pflichten für Hersteller und Händler.

Ab wann: Der Text nennt kein allgemeines Inkrafttretensdatum; die Annahmepflicht für LV-Batterien gilt ab 1. Januar 2026.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Für erledigt erklärt
Verfahren beendet: Für erledigt erklärt
Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Worum geht es?

Anpassungen und Neuregelungen im Batterierecht zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung: Anforderungen an die Bewirtschaftung von Altbatterien, Behandlungs-, Informations- und Mitteilungspflichten, Festlegung der am Beschränkungsverfahren für gefährliche Stoffe beteiligten Behörden, Konformitätsbewertung, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Bußgeldvorschriften, Übergangsvorschriften; …

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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 13 und 56 Batterierecht-Durchführungsgesetz, Folgeänderungen § 4 Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie versch. §§ und Anlagen in 4 Rechtsverordnungen, Aufhebung Batteriegesetz bei Weitergeltung § 17 Absatz 6 Batteriegesetz bis zum 17. August 2026; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191, 28.7.2023, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2015/1535 vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241, 17.9.2015, S. 1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 558/24 (GESTA 20. WP N022) in geringfügig geänderter Fassung Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/570 GESTA N002

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Dem Bundeshaushalt entstehen Haushaltsausgaben durch die Überwachung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Es ist schätzungsweise von jährlichen Personalmehrausgaben von ca. 290 000 Euro für eine Stelle im höheren Dienst und eine halbe Stelle im gehobenen Dienst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auszugehen. …

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Die finanziellen und stellenmäßigen Mehrbedarfe, die dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entstehen, sollen im Einzelplan 09 ausgeglichen werden. Weitere etwaige sich ergebende Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln im Bereich des Bundes sollen finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegenfinanziert werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Soweit im Zusammenhang mit dem Batt-EU-AnpG Mehrkosten für die Wirtschaft entstehen, beruhen diese Mehrkosten im Wesentlichen unmittelbar auf der Verordnung (EU) 2023/1542 selbst. …

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Hierzu wird auf die Folgenabschätzung der EU-Kommission verwiesen. Durch den Gesetzentwurf wird die Wirtschaft mit Blick auf den jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 12,8 Mio. Euro entlastet. Davon fließen etwa 12,3 Mio. Euro als Out nach der „One in, one out“-Regelung in die Ressortbilanz ein. In der Entlastung enthalten sind auch Entlastungen im Bereich der Bürokratiekosten. Diese belaufen sich auf ca. 104 000 Euro. Unter Berücksichtigung der „One in, one out“-Regelung entstehen Bürokratiekosten in Höhe von 195 000 Euro. Insgesamt 16 Informationspflichten wurden aufgehoben, vier neue Informationspflichten eingeführt und eine bestehende Informationspflicht geändert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entsteht jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 460 000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und planstellenmäßig im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze ausgeglichen werden. Weitere etwaige sich ergebende Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln im Bereich des Bundes sollen finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegenfinanziert werden. Für die Länder und die Kommunen entsteht durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Soweit im Zusammenhang mit dem Anpassungsgesetz Mehrkosten mit Auswirkungen auf Einzelpreise entstehen, beruhen diese Mehrkosten im Wesentlichen unmittelbar auf der Verordnung (EU) 2023/1542 selbst. Hierzu wird auf die Folgenabschätzung der EU-Kommission verwiesen. …

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Ob und in welchem Umfang die zusätzlichen Kosten durch die neuen europäischen und nationalen Vorgaben auf die Verbraucherpreise umgelegt werden, ist von einer Reihe von Einflussfaktoren abhängig, u. a. von der Wettbewerbsintensität auf den jeweiligen Märkten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1150 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BR-Drs. 255/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. August 2025 · BT-Drs. 21/1150
  4. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. September 2025 · BT-Drs. 21/1587
  5. Bundestag: 1. Lesung10. September 2025 · BT-PlPr. 21/20
  6. Bundestag: 2. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.