- Wohnen und Bauen
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1084
Was ändert sich?
Gemeinden können Wohnungsbau bis Ende 2030 auch ohne Bebauungsplan zulassen; widerspricht die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Der Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen läuft fünf Jahre länger.
KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Für erledigt erklärt- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Worum geht es?
Einführung einer befristeten Experimentierklausel zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans, Flexibilisierung des Einfügegebots bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Erweiterung bauplanungsrechtlicher …
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Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten zugunsten von Wohnbauvorhaben, Abweichungen von der TA Lärm in begründeten Fällen, Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2030, Verlängerung der Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bis Ende 2031; Einfügung § 246e und Änderung weiterer §§ Baugesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/781 GESTA P004
Wer ist betroffen?
- Mieterinnen und MieterEntlastungindirekt
Mehr gebaute Wohnungen sollen die Mieten dämpfen.
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„Die durch den beschleunigten Wohnungsbau bewirkte Angebotsausweitung dürfte sich dämpfend auf die Wohnungsmieten und damit auch auf das allgemeine Preisniveau auswirken.“
- Private Bauherrinnen und BauherrenEntlastung
Wer baut, spart Aufwand, weil häufig kein Bebauungsplanverfahren mehr nötig ist – für Bürgerinnen und Bürger zusammen rund 506,5 Millionen Euro im Jahr.
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„Die Entlastungen kommen den jeweiligen Bauherren zugute.“
- Bau- und ImmobilienunternehmenEntlastung
Die Wirtschaft wird beim Erfüllungsaufwand um rund 333,7 Millionen Euro im Jahr entlastet, weil Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
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„Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft insgesamt eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 333,7 Millionen Euro.“
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietshäusern in angespannten WohnungsmärktenBelastung
Die Beschränkungen für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gelten fünf Jahre länger, bis Ende 2030.
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„nach § 250 BauGB zur Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten jeweils um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031 bzw. 2030 verlängert werden“
- Betriebe, von denen Lärm ausgeht (z. B. Gewerbe an neuen Wohngebieten)Entlastung und Belastung
Ihre Bestands- und Entwicklungsinteressen müssen bei der Planung berücksichtigt werden; von zusätzlichen Lärmschutzkosten können sie etwa per städtebaulichem Vertrag freigestellt werden.
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„dass die geräuschemittierenden Betriebe von den dadurch entstehenden Kosten durch geeignete, rechtsverbindliche Instrumente – etwa durch städtebauliche Verträge oder sonstige Vereinbarungen – freigestellt werden“
- Menschen in neuen Wohngebieten neben LärmquellenWirkung unklar
Gemeinden dürfen in Bebauungsplänen in begründeten Fällen von den bundesweiten Lärmschutzvorgaben abweichen.
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„Dazu soll die ausdrückliche Befugnis aufgenommen werden, bei Aufstellung eines Bebauungsplans in begründeten Fällen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) abweichen zu können.“
- Unternehmen der Rüstungs- und MunitionsproduktionEntlastung
Produktionsstätten für Munition und Sprengstoffe können leichter im Außenbereich gebaut werden.
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„Um dieses Ziel zu erreichen, sind bauplanungsrechtliche Hürden für die Ansiedlung von Produktionsstätten im Außenbereich zu beseitigen“
- Eltern von Kita- und SchulkindernEntlastungindirekt
Auch der Bau von Kitas, Schulen und Ärztehäusern soll schneller genehmigt werden.
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„Die Beschleunigung gelte auch für Kitas, für Schulen und Ärztehäuser.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 505,5 Millionen Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft insgesamt eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 333,7 Millionen Euro. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden weder Vorgaben noch Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben. Nach der „One in, one out“-Regel der Bundesregierung stellt die für die Wirtschaft ermittelte Entlastung ein „Out“ dar und kann ggf. als Kompensation für ein anderes Regelungsvorhaben verwendet werden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Insgesamt reduziert sich der Erfüllungsaufwand für die Länder (Landesverwaltung und Kommunen) durch das Gesetz jährlich um etwa 1,7 Milliarden Euro. Dem Bund entstehen weder Kosten noch Entlastungen, da mit dem Vollzug des Gesetzes die Länder und Kommunen betraut sind.
- Weitere Kosten
Inwieweit durch den Wegfall von ansonsten erforderlichen Bebauungsplanverfahren etwaige Konflikte nun vermehrt zur gerichtlichen Anfechtung von Baugenehmigungen und zu entsprechenden Kosten führt, ist nicht bezifferbar. Im Übrigen verursacht das Gesetz weder weitere Kosten für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. …
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Kostenüberwälzungen, die zu einer Erhöhung von Einzelpreisen führen, sind nicht zu erwarten. Die durch den beschleunigten Wohnungsbau bewirkte Angebotsausweitung dürfte sich dämpfend auf die Wohnungsmieten und damit auch auf das allgemeine Preisniveau auswirken. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. Juli 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BR-Drs. 256/25
- Bundesrat: 1. Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. Juli 2025 · BT-Drs. 21/1084
- Bundestag: 1. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2109
- Bundestag: 2. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
Im Bundestag gesagt
14 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Verena Hubertz · Bundesmin., Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3248B
- Marc Bernhard · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3249A
- Dr. Jan-Marco Luczak · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3250A
- Kassem Taher Saleh · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3251C
- Katalin Gennburg · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3252B
- Esra Limbacher · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3253D
- Volker Scheurell · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3254D
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3255C
- Sylvia Rietenberg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3257B
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3258A
- Bastian Treuheit · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3259D
- Klaus Mack · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3260C
- Olaf Hilmer · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3261B
- Wilhelm Gebhard · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3262A