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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1084

Was ändert sich?

Gemeinden können Wohnungsbau bis Ende 2030 auch ohne Bebauungsplan zulassen; widerspricht die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Der Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen läuft fünf Jahre länger.

KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Für erledigt erklärt
Verfahren beendet: Für erledigt erklärt
Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Worum geht es?

Einführung einer befristeten Experimentierklausel zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans, Flexibilisierung des Einfügegebots bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Erweiterung bauplanungsrechtlicher …

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Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten zugunsten von Wohnbauvorhaben, Abweichungen von der TA Lärm in begründeten Fällen, Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2030, Verlängerung der Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bis Ende 2031; Einfügung § 246e und Änderung weiterer §§ Baugesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/781 GESTA P004

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 505,5 Millionen Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft insgesamt eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 333,7 Millionen Euro. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden weder Vorgaben noch Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben. Nach der „One in, one out“-Regel der Bundesregierung stellt die für die Wirtschaft ermittelte Entlastung ein „Out“ dar und kann ggf. als Kompensation für ein anderes Regelungsvorhaben verwendet werden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Insgesamt reduziert sich der Erfüllungsaufwand für die Länder (Landesverwaltung und Kommunen) durch das Gesetz jährlich um etwa 1,7 Milliarden Euro. Dem Bund entstehen weder Kosten noch Entlastungen, da mit dem Vollzug des Gesetzes die Länder und Kommunen betraut sind.

Weitere Kosten

Inwieweit durch den Wegfall von ansonsten erforderlichen Bebauungsplanverfahren etwaige Konflikte nun vermehrt zur gerichtlichen Anfechtung von Baugenehmigungen und zu entsprechenden Kosten führt, ist nicht bezifferbar. Im Übrigen verursacht das Gesetz weder weitere Kosten für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. …

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Kostenüberwälzungen, die zu einer Erhöhung von Einzelpreisen führen, sind nicht zu erwarten. Die durch den beschleunigten Wohnungsbau bewirkte Angebotsausweitung dürfte sich dämpfend auf die Wohnungsmieten und damit auch auf das allgemeine Preisniveau auswirken. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. Juli 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1084 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2025 · BR-Drs. 256/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. Juli 2025 · BT-Drs. 21/1084
  4. Bundestag: 1. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2109
  6. Bundestag: 2. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31

Im Bundestag gesagt

14 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.