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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zum Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/577

Was ändert sich?

Organisationen, die sich politisch engagieren und einer Partei nahestehen, sollen kein Geld mehr aus dem Bundeshaushalt bekommen. Das Verbot soll in der Bundeshaushaltsordnung festgeschrieben werden.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Wahrung des staatlichen Neutralitätsgebots durch Untersagung von Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an Vorfeldorganisationen politischer Parteien, d.h. an im politischen Meinungskampf für oder gegen eine politische Partei auftretende oder wesentliche Forderungen einer politischen Partei vertretende Organisationen; Änderung § 23 Bundeshaushaltsordnung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/577 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht24. Juni 2025 · BT-Drs. 21/577
  2. Bundestag: 1. Lesung27. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/15

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.