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... Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch die Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für die ausschließliche Wirtschaftszone
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Schleswig-Holstein · BT-Drs. 21/2735
Was ändert sich?
Für Windparks und andere Energieanlagen auf See entsteht ein gemeinsamer Rettungsdienst: Alle Betreiber in der deutschen Wirtschaftszone müssen einem neuen Verband beitreten und Beiträge zahlen, der Rettung und medizinische Versorgung auf See organisiert.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Sicherstellung der unverzüglichen Rettung und medizinischen Versorgung von bei Bau- und Servicearbeiten von Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee verunfallten oder erkrankten Personen: …
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Verpflichtung zur Einrichtung eines betrieblichen Rettungsdienstes durch die Betreiber, Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts zum Aufbau und Betrieb der erforderlichen Rettungsinfrastruktur, Regelungen zur Aufgabenerfüllung, Finanzierung, Mitgliedschaft sowie inneren Organisation des Verbandes; Einfügung §§ 79a, 79b, 96b und 104a Windenergie-auf-See-Gesetz; Verordnungsermächtigung Redaktionelle Anpassung im BR: redaktionelle Änderungen
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte auf Offshore-Anlagen in Nord- und OstseeEntlastung
Bei Unfall oder Erkrankung auf See soll künftig eine gemeinsam organisierte Rettungskette greifen, die eine Versorgung auf vergleichbarem Niveau wie an Land sicherstellt.
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„Damit soll sichergestellt werden, dass alle in der AWZ während der Errichtungs-, Betriebs- und Rückbauphasen der Offshore-Einrichtungen tätigen Personengruppen unter den Schutz des Rettungsinfrastrukturverbandes fallen.“
- Beschäftigte der von Betreibern beauftragten Dienstleister auf SeeEntlastung
Auch wer als Dienstleister auf Offshore-Anlagen arbeitet, ist vom neuen gemeinsamen Rettungsdienst erfasst.
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„Dabei sind sowohl die Beschäftigten der Betreiber als auch die Beschäftigten der beauftragten Dienstleister von der Regelung erfasst.“
- Betreiber von Offshore-Windparks, Konverterplattformen und KabelsystemenEntlastung und Belastung
Sie werden Pflichtmitglied im neuen Verband und zahlen dort gestaffelte Beiträge, statt die Rettung wie bisher einzeln selbst zu organisieren und zu finanzieren.
Zu tun: Beiträge an den Rettungsinfrastrukturverband zahlen
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„Die Mitgliedschaft der Betreiber von Offshore-Einrichtungen im Rettungsinfrastrukturverband geht mit der Zahlung eines Beitrages zur Deckung der Kosten für Errichtung und Betrieb der Infrastruktur einher.“
- Stromkundinnen und StromkundenBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Die Kosten der Rettung werden wie bisher über den Strompreis weitergegeben; laut Entwurf sind keine höheren Verbraucherpreise zu erwarten, eher geringere Kosten.
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„Da der Betrieb der aktuellen Rettungsinfrastruktur von den Betreibern individuell finanziert wird und diese die Kosten ebenfalls auf die Stromkundinnen und - kunden umlegen, ist nicht mit negativen Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu rechnen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt ergeben sich aus seiner Gewährträgerhaftung in Abhängigkeit von den Investitionskosten für die Rettungsinfrastruktur.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Mitgliedschaft der Betreiber von Offshore-Einrichtungen im Rettungsinfrastrukturverband geht mit der Zahlung eines Beitrages zur Deckung der Kosten für Errichtung und Betrieb der Infrastruktur einher. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Neue Pflichten öffentlicher Stellen ergeben sich aus der Rechtsaufsicht über die neu zu schaffende Körperschaft, insbesondere durch Genehmigungs- und Mitwirkungserfordernisse als Rechtsaufsicht, in der Gewährträgerversammlung und im Beirat. F. Sonstige Kosten Die Kosten, die den Betreibern von Offshore-Einrichtungen durch die Beitragszahlungen als Mitglieder des Rettungsinfrastrukturverbandes entstehen, können als Bestandteil der Stromgestehungskosten an den Markt weitergegeben werden. Da der Betrieb der aktuellen Rettungsinfrastruktur von den Betreibern individuell finanziert wird und diese die Kosten ebenfalls auf die Stromkundinnen und - kunden umlegen, ist nicht mit negativen Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu rechnen. Vielmehr ist wegen der wirtschaftlichen Synergieeffekte einer gemeinschaftlichen Lösung im Rahmen eines Rettungsinfrastrukturverbandes gegenüber der individuellen Sicherstellung der Rettung durch die Betreiber mit geringeren Kosten für die Rettung zu rechnen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. November 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht26. Juni 2025 · BR-Drs. 293/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundesrat: Sitzung26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. November 2025 · BT-Drs. 21/2735