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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

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Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1382

Was ändert sich?

Wenn Menschen mit Sozialhilfe in einer Gemeinschaftsunterkunft voll verpflegt werden, zahlt das Sozialamt einen Teil des Regelsatzes an den Betreiber. Künftig gilt dieses Geld ausdrücklich als Geldleistung, sodass der Bund diese Kosten wieder erstattet.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Rückgängigmachung der zum 1. Januar 2024 erfolgten unbeabsichtigten Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Sozialhilfeträger betr. die Erstattung von Verpflegungs- und Energiekosten an die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, Klarstellung zum Erstattungsbetrag (Definition als Geldleistung); …

Mehr lesen

Änderung § 142 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 333/24 in der Fassung BR-Drs 333/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G029)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch den Gesetzentwurf entstehen dem Bund diejenigen Kosten, die er bereits bis zum 31. Dezember 2023 getragen hat.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1382 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 263/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1382