- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
... Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1385
Was ändert sich?
Bei zu viel gezahlten EU-Agrarfördergeldern sollen sehr kleine Beträge und Zinsen künftig nicht mehr zurückgefordert werden. Zinsen laufen außerdem erst ab Ablauf der Zahlungsfrist, nicht schon ab der Auszahlung.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Aufnahme einer Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen im Bereich der EU-Direktzahlungen sowie einer Regelung zum Verzinsungszeitraum; Änderung §§ 10 und 14 Marktorganisationsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 94/23 in der Fassung BR-Drs 94/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP F012)
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Landwirtinnen und Landwirte, die Agrarförderung erhaltenEntlastung
Sehr kleine Überzahlungen samt Zinsen werden nicht mehr zurückgefordert, und Zinsen entstehen erst nach Ablauf der Zahlungsfrist statt schon ab der Auszahlung.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die notwendige Verzinsung erst mit Ablauf der Zahlungsfrist hat dazu geführt, dass die Rückforderungen von den Betroffenen eher akzeptiert und meist fristgerecht beglichen wurden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 264/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1385