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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1384

Was ändert sich?

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig grundsätzlich schon nach drei Monaten arbeiten dürfen – auch wenn sie noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Bisher galt je nach Unterbringung ein Arbeitsverbot von drei oder sechs Monaten.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Regelungen zum frühzeitigen Zugang von Asylbewerbern zum regulären Arbeitsmarkt: grundsätzlicher Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits nach drei Monaten nach Stellung des Asylantrags unabhängig von einer Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung, Beibehaltung bestehender Ausschlussgründe, Folgeänderungen; …

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Änderung §§ 58, 61 und 87d Asylgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 563/24 in der Fassung BR-Drs 563/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G036)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es ist zu erwarten, dass die Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse bei den Ausländerbehörden und die entsprechenden Anträge auf Zustimmung zur Beschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit steigen werden. …

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Andererseits ist von einer finanziellen Entlastung der Kostenträger für Asylbewerberleistungen auszugehen. Die Höhe der zu erwartenden Entlastungen lässt sich nicht beziffern, weil nicht absehbar ist, wie viele Asylbewerber tatsächlich nach drei Monaten einer Beschäftigung nachgehen.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1384 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 266/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1384