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Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1384
Was ändert sich?
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig grundsätzlich schon nach drei Monaten arbeiten dürfen – auch wenn sie noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Bisher galt je nach Unterbringung ein Arbeitsverbot von drei oder sechs Monaten.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Regelungen zum frühzeitigen Zugang von Asylbewerbern zum regulären Arbeitsmarkt: grundsätzlicher Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits nach drei Monaten nach Stellung des Asylantrags unabhängig von einer Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung, Beibehaltung bestehender Ausschlussgründe, Folgeänderungen; …
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Änderung §§ 58, 61 und 87d Asylgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 563/24 in der Fassung BR-Drs 563/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G036)
Wer ist betroffen?
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden VerfahrenEntlastung
Sie dürfen grundsätzlich schon nach drei Monaten eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, auch wenn sie noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen.
Zu tun: Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen; die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen
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„Damit den genannten Gesichtspunkten Rechnung getragen wird, soll Asylbewerbern grundsätzlich nach drei Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden.“
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten oder mit offensichtlich unbegründetem bzw. unzulässigem AntragBetroffen, ohne Kostenfolge
Für sie bleibt der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt weiterhin ausgeschlossen.
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„Dies betrifft vor allem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und solche, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde.“
- Betriebe, die Asylbewerber beschäftigen wollenEntlastung
Sie können Asylbewerberinnen und Asylbewerber bereits nach drei Monaten sozialversicherungspflichtig einstellen, sofern die Erlaubnis erteilt wird.
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„Die Möglichkeit eines frühzeitigen Zugangs von Asylbewerbern zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen spielt damit eine zunehmend wichtigere Rolle.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es ist zu erwarten, dass die Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse bei den Ausländerbehörden und die entsprechenden Anträge auf Zustimmung zur Beschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit steigen werden. …
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Andererseits ist von einer finanziellen Entlastung der Kostenträger für Asylbewerberleistungen auszugehen. Die Höhe der zu erwartenden Entlastungen lässt sich nicht beziffern, weil nicht absehbar ist, wie viele Asylbewerber tatsächlich nach drei Monaten einer Beschäftigung nachgehen.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 266/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1384