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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1395

Was ändert sich?

Unternehmen können künftig nicht mehr wegen Datenschutzverstößen von Konkurrenten abgemahnt oder verklagt werden. Verstöße gegen den Datenschutz verfolgen weiterhin die Datenschutzbehörden und die Betroffenen selbst.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Eindämmung missbräuchlicher und ggf. unionsrechtswidriger datenschutzrechtlicher Abmahnungen; Änderung §§ 3a und 13 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bezug: Verordnung (EU) 679/2016 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) (ABl. …

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L 119, 04.05.2016, S. 1; ber. L 314, 22.11.2016, S. 72; L 127, 23.5.2018, S. 2; L 74, 04.03. 2021, S. 35) Bundesdatenschutzgesetz Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 184/24 in der Fassung BR-Drs 184/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C097)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Vielmehr ist für Unternehmen mit einer nicht näher bezifferbaren Entlastung durch eine Verringerung des Risikos von kostenpflichtigen Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu rechnen. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Es ist mit einer Entlastung der Gerichte in geringem Umfang zu rechnen, weil es zu weniger Abmahnungen und in der Folge zu weniger gerichtlichen Verfahren kommt und die Verfahren aufgrund einer klareren Rechtslage leichter abgewickelt werden können. F. Sonstige Kosten Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1395 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 270/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1395