- Familie, Bildung und Gesellschaft
- Digitales und Forschung
- Recht und Justiz
Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1383
Was ändert sich?
Wer ein mit Computertechnik erzeugtes oder verändertes Bild, Video oder eine Tonaufnahme, die echt wirkt und eine Person zeigt, anderen zugänglich macht und damit deren Persönlichkeitsrecht verletzt, soll künftig bestraft werden.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderungen; …
Mehr lesenWeniger
Einfügung § 201b und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 100k und 374 Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 222/24 in der Fassung BR-Drs 222/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C100)
Wer ist betroffen?
- Menschen, deren Bild, Video oder Stimme gefälscht und verbreitet wirdEntlastung
Wer ohne Zustimmung in einem echt wirkenden, computertechnisch erzeugten Medieninhalt dargestellt wird, kann sich künftig auf einen eigenen Straftatbestand stützen.
Zu tun: Strafantrag stellen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung soll zukünftig bestraft werden, wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, indem er einen mit computertechnischen Mitteln hergestellten oder veränderten Medieninhalt“
- Frauen und Mädchen, die in sexualisierte Fälschungen gesetzt werdenEntlastung
Wer per Bildmanipulation in einen nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt wird (sogenannte Deepnudes), wird künftig ausdrücklich strafrechtlich geschützt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich häufig um Fälle, in denen Frauen und Mädchen durch technische Manipulation von Bildoder Videoaufnahmen in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen offensichtlich nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden (sogenannte Deepnudes).“
- Personen, die Deepfakes erstellen oder weitergebenBelastung
Wer einen echt wirkenden, manipulierten Medieninhalt einer anderen Person Dritten zugänglich macht, macht sich strafbar; bei unrechtserhöhenden Umständen droht eine schärfere Strafe.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen sowie Folgeänderungen im Strafantragsrecht und in der Strafprozessordnung.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Durch die Einführung der neuen strafrechtlichen Regelung können den Länderhaushalten Verfahrens- und Vollzugskosten in überschaubarem Umfang entstehen, deren Höhe sich nicht näher beziffern lässt. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August …
Mehr lesenWeniger
2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 272/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1383