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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1383

Was ändert sich?

Wer ein mit Computertechnik erzeugtes oder verändertes Bild, Video oder eine Tonaufnahme, die echt wirkt und eine Person zeigt, anderen zugänglich macht und damit deren Persönlichkeitsrecht verletzt, soll künftig bestraft werden.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderungen; …

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Einfügung § 201b und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 100k und 374 Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 222/24 in der Fassung BR-Drs 222/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C100)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Durch die Einführung der neuen strafrechtlichen Regelung können den Länderhaushalten Verfahrens- und Vollzugskosten in überschaubarem Umfang entstehen, deren Höhe sich nicht näher beziffern lässt. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August …

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2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1383 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 272/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1383