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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1388

Was ändert sich?

Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, haftet künftig auch dann nur eingeschränkt, wenn die Vergütung bis zu 3.000 Euro im Jahr beträgt – bisher lag diese Grenze bei 840 Euro.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Verbesserung der Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder durch Erhöhung des Haftungsfreibetrags von bisher 840 auf 3.000 Euro jährlich gemäß Übungsleiterpauschale für bestimmte begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten; …

Mehr lesen

Änderung § 31a Bürgerliches Gesetzbuch sowie Einfügung 69 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 314/24 in der Fassung BR-Drs 314/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C104)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 273/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1388