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... Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1378
Was ändert sich?
Solaranlagen auf Freiflächen dürfen künftig leichter in Überschwemmungsgebieten gebaut werden: Zwei bisher strenge Bedingungen entfallen, der Hochwasserschutz wird aber weiter geprüft.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Nutzbarmachung auch von bisher für die Nutzung erneuerbarer Energien verwehrten Flächen durch wasserrechtliche Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Einklang mit Belangen des Hochwasserschutzes in festgesetzten Überschwemmungsgebieten; …
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Änderung § 78 Wasserhaushaltsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 656/22 in der Fassung BR-Drs 656/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP N012)
Wer ist betroffen?
- Betreiber und Planer von Freiflächen-PhotovoltaikanlagenEntlastung
Für Baugebiete zu Freiflächen-Solaranlagen in Überschwemmungsgebieten müssen zwei bisher kaum erfüllbare Voraussetzungen nicht mehr nachgewiesen werden.
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„Durch die Änderung der betreffenden Vorschrift im WHG wird zukünftig auf die Erfordernisse des § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 WHG bei der Ausweisung von Baugebieten zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausnahmsweise verzichtet.“
- Grundstückseigentümer in ÜberschwemmungsgebietenEntlastung und Belastung
Flächen in Überschwemmungsgebieten können künftig für Solaranlagen ausgewiesen werden; zugleich gilt eine nachträgliche Änderung der Nutzungsart als neue Baugebietsausweisung und ist damit grundsätzlich untersagt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zum anderen soll eine nachträgliche Änderung der Art der baulichen Nutzung als Ausweisung eines neuen Baugebietes im Sinne des § 78 Absatz 1 WHG gelten.“
- Nachbarn geplanter Solar-FreiflächenanlagenBetroffen, ohne Kostenfolge
Die Auswirkungen solcher Projekte auf die Nachbarschaft müssen weiterhin berücksichtigt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Auch die Auswirkungen solcher Projekte auf die Nachbarschaft, § 78 Absatz 2 Satz 2 WHG ist nach wie vor zu berücksichtigen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Keiner. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 274/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1378