- Energie
- Wohnen und Bauen
... Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern · BT-Drs. 21/1398
Was ändert sich?
Kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung dürfen künftig in Kleingärten aufgestellt werden, ohne dass die Laube deshalb als Wochenendhaus gilt und der Kleingartenschutz verloren geht.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Zulassung von Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von einschließlich 600 Watt zur Bewirtschaftung des Kleingartens; Änderung § 3 Bundeskleingartengesetz Änderung durch BR-Beschluss: ausdrückliche Nennung von Balkonkraftwerken zur Eigenversorgung …
Mehr lesenWeniger
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 401/23 in der Fassung BR-Drs 401/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP P015)
Wer ist betroffen?
- Kleingartenpächterinnen und -pächterEntlastung
Sie dürfen kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung im Kleingarten aufstellen, ohne den günstigen Kleingartenschutz bei Kündigung und Pachtzins zu gefährden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„§ 3 Absatz 2 BKleingG wird um einen Satz 3 ergänzt, der es ermöglicht, rechtssicher kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen aufzustellen.“
- Verpächter und KleingartenvereineBetroffen, ohne Kostenfolge
Ob eine Anlage weiterhin als Kleingartenanlage gilt, hängt nicht mehr davon ab, ob in den Gärten kleine Solaranlagen stehen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die Aufstellung von kleinen Solaranlagen die Beurteilung, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt, nicht länger beeinflusst.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht25. Juni 2025 · BR-Drs. 275/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1398