- Sicherheit und Verteidigung
- Verkehr
Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen · BT-Drs. 21/1381
Was ändert sich?
Fluggesellschaften müssen künftig vor dem Einsteigen die Ausweispapiere aller Fluggäste prüfen und mit den Daten aus der Buchung abgleichen. So soll niemand mehr unter falschem Namen fliegen können.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- FlugreisendeBetroffen, ohne Kostenfolge
Vor dem Einstieg ins Flugzeug wird der Ausweis kontrolliert und mit den Buchungsdaten verglichen.
Zu tun: Ausweispapier beim Boarding vorzeigen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und die Einführung einer Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen, wird diese Informationslücke geschlossen.“
- Luftfahrtunternehmen (Fluggesellschaften)Belastung
Sie müssen bei der Abfertigung die Ausweise prüfen; dadurch entsteht Mehraufwand, der laut Entwurf aber keine Kosten verursacht.
Zu tun: Ausweiskontrolle und Abgleich mit Buchungsdaten durchführen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die Luftfahrtunternehmen wird eine Verpflichtung zur Kontrolle der Ausweispapiere eingeführt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Der Gesetzentwurf hat auf die öffentlichen Haushalte keine Auswirkungen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Luftfahrtunternehmen wird eine Verpflichtung zur Kontrolle der Ausweispapiere eingeführt. Dadurch entsteht …
Mehr lesenWeniger
zwar ein Mehraufwand bei der Abfertigung der Fluggäste, der sich aber kostenmäßig nicht auswirken wird, insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass viele Unternehmen derartige Kontrollen bereits auf freiwilliger Basis vornehmen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Erfüllungsaufwand für die Verwaltung entsteht nicht.
- Weitere Kosten
Es sind keine weiteren Kosten zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht30. Juni 2025 · BR-Drs. 295/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1381