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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen · BT-Drs. 21/1389

Was ändert sich?

Kinder und Jugendliche, die vor Gericht als Zeugen aussagen, können künftig leichter per Video aus einem anderen Raum vernommen werden – schon wenn sonst ein erheblicher Nachteil für ihr Wohl zu befürchten ist.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zum Schutze minderjähriger Zeugen Angleichung der Voraussetzungen für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung an die Voraussetzungen der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal: Möglichkeit der audiovisuellen Vernehmung Minderjähriger bei Befürchtung eines "erheblichen Nachteils für das Wohl des Zeugen" bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden; …

Mehr lesen

Änderung § 247a Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 141/24 in der Fassung BR-Drs 141/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C092)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Erfüllungsaufwand

Durch die Gesetzesänderung würde gegebenenfalls häufiger von der Möglichkeit der audiovisuellen Vernehmung eines minderjährigen Zeugen Gebrauch gemacht. Nennenswerte zusätzliche Kosten dürften dadurch nicht entstehen, da die Gerichte bereits nach derzeitiger Rechtslage technische Vorrichtungen für die Durchführung audiovisueller Vernehmungen vorhalten müssen.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1389 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht30. Juni 2025 · BR-Drs. 297/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1389