- Recht und Justiz
... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen · BT-Drs. 21/1387
Was ändert sich?
Gerichte können künftig einen sofort vollziehbaren Unterbringungsbefehl erlassen, damit psychisch kranke Verurteilte in einer akuten Krise ohne Wartezeit zurück in die Klinik gebracht werden können.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Zur Verhinderung erheblicher Straftaten psychisch kranker oder suchterkrankter Straftäter Neuregelung für die zügige Vollstreckung der Anordnung und Rückführung in die stationäre Therapie im Maßregelvollzug: in besonders …
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eilbedürftigen Fallkonstellationen Möglichkeit zum Erlass eines sofort vollziehbaren Sicherungsunterbringungsbefehls im Vorfeld oder mit der noch nicht rechtskräftigen Anordnung sowie im Nachgang einer bereits rechtskräftigen Anordnung einer Krisenintervention; Änderung § 463 Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 403/22(neu) in der Fassung BR-Drs 403/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C037)
Wer ist betroffen?
- Verurteilte, deren Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder Entziehungsanstalt zur Bewährung ausgesetzt istBelastung
Bei einer akuten Verschlechterung ihres Zustands oder einem Rückfall können sie künftig ohne vorherige Ladung sofort in die stationäre Behandlung zurückgebracht werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Diese Neuregelung ermöglicht, dass die sofort vollziehbare Krisenintervention besser als bislang auch Eilmaßnahmen bei hochakuten psychischen Störungen gefährlicher Verurteilter mit einer zügigen Rückführung in die stationäre Therapie im Maßregelvollzug für die Dauer der angeordneten Krisenintervention erfasst.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht30. Juni 2025 · BR-Drs. 298/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1387