Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen · BT-Drs. 21/1387

Was ändert sich?

Gerichte können künftig einen sofort vollziehbaren Unterbringungsbefehl erlassen, damit psychisch kranke Verurteilte in einer akuten Krise ohne Wartezeit zurück in die Klinik gebracht werden können.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zur Verhinderung erheblicher Straftaten psychisch kranker oder suchterkrankter Straftäter Neuregelung für die zügige Vollstreckung der Anordnung und Rückführung in die stationäre Therapie im Maßregelvollzug: in besonders …

Mehr lesen

eilbedürftigen Fallkonstellationen Möglichkeit zum Erlass eines sofort vollziehbaren Sicherungsunterbringungsbefehls im Vorfeld oder mit der noch nicht rechtskräftigen Anordnung sowie im Nachgang einer bereits rechtskräftigen Anordnung einer Krisenintervention; Änderung § 463 Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 403/22(neu) in der Fassung BR-Drs 403/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C037)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht30. Juni 2025 · BR-Drs. 298/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1387