- Recht und Justiz
- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Niedersachsen und Bremen · BT-Drs. 21/1396
Was ändert sich?
Ein neues, öffentlich einsehbares Register im Internet soll zeigen, bei welcher Bank verstorbene Personen Konten oder Depots hatten, die keinem Erben zugeordnet sind. Erben können dort kostenlos nach vergessenem Geld- und Wertpapiervermögen suchen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle für Erben über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener bei Kreditinstituten in Anlehnung an das seit 2015 verpflichtende Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen: …
Mehr lesenWeniger
gleichzeitige Übermittlung gespeicherter persönlicher Daten zum Verstorbenen und des Namens des Kreditinstituts in maschineller Form an das Bundesamt für Justiz, Einsichtsmöglichkeit in ein damit dort geführtes zentrales öffentliches Internet-Register insbes. für Erben zur Geltendmachung von Vermögensansprüchen; Einfügung § 1959a Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 21/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D005)
Wer ist betroffen?
- Banken und KreditinstituteEntlastung
Sie müssen weniger Nachforschungsaufträge von Erben bearbeiten und können stattdessen auf das neue Register verweisen; die Zahl ungeklärter Konten soll deutlich sinken.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Es entlastet vielmehr die Finanzwirtschaft von Nachforschungsaufträgen durch Erben, denn hier kann künftig auf das neue Register im Internet verwiesen werden.“
- Erbinnen und ErbenEntlastung
Sie können in einem öffentlichen Internet-Register nachsehen, bei welcher Bank eine verstorbene Person Konten oder Depots hatte, und müssen kein Entgelt mehr für Nachforschungsaufträge an Banken zahlen.
Zu tun: Im neuen Register im Internet nach Informationen suchen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Im Gegenzug werden Erben entlastet, denn sie müssen kein Entgelt mehr für solche Aufträge entrichten, die zudem oftmals noch ergebnislos verlaufen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesamt für Justiz werden mit der Anpassung bzw. Einführung sowie der laufenden Administration der erforderlichen technischen Verfahren belastet.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht30. Juni 2025 · BR-Drs. 299/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1396