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Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hessen · BT-Drs. 21/1386
Was ändert sich?
Wer ein Firmenfahrzeug bekommt, muss den Führerschein künftig nur noch einmal vorzeigen. Der Arbeitgeber muss ihn nicht mehr regelmäßig erneut kontrollieren – außer es gibt einen konkreten Anlass.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Ergänzung der Regelung zur Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zwecks Bürokratieentlastung von Unternehmen: Verpflichtung zur nur einmaligen Überprüfung des Führerscheins des Fahrzeugführers durch Halter des Kraftfahrzeugs und damit Vermeidung eines Sorgfaltspflichtverstoßes durch den Arbeitgeber bei Unterlassen einer erneuten Überprüfung; …
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Änderung § 21 Straßenverkehrsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 447/24 in der Fassung BR-Drs 447/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP J030)
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte mit FirmenfahrzeugEntlastung
Sie müssen ihren Führerschein dem Arbeitgeber grundsätzlich nur einmal vorzeigen statt wie bisher üblich alle sechs Monate erneut.
Zu tun: Führerschein vor der erstmaligen Überlassung des Fahrzeugs vorlegen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Entwurf ergänzt die bestehende Regelung um einen Satz und stellt klar, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht zur wiederholten Prüfung des Führerscheins von Fahrzeugführern verpflichtet ist, wenn er diesem das Fahrzeug mehrmals oder dauerhaft zur Nutzung überlässt.“
- Arbeitgeber und Betriebe mit FirmenfahrzeugenEntlastung
Sie müssen den Führerschein ihrer Beschäftigten nur noch einmalig prüfen und dokumentieren, eine erneute Prüfung nur bei konkretem Anlass.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mit der Regelung ist eine erhebliche Reduzierung von Kontroll- und Dokumentationsaufwänden für den Arbeitgeber und damit insgesamt die Entlastung von Bürokratie verbunden.“
- Unternehmen mit gewerblich gehaltenen FahrzeugenEntlastung
Ihnen entfällt der bisher übliche halbjährliche Kontrollaufwand von insgesamt über 800.000 Arbeitsstunden im Jahr.
Laut Entwurf 5.150.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch die Gesetzesänderung wird die Wirtschaft von Kontroll- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang entlastet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht3. Juli 2025 · BR-Drs. 312/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1386