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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hessen · BT-Drs. 21/1394

Was ändert sich?

Wer ein Kind entführt oder sich eines Kindes bemächtigt, macht sich künftig auch dann strafbar, wenn es nur kurz dauert – mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft. In schweren Fällen drohen höhere Strafen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Schließung von Schutzlücken in den Bereichen Kindesentführungen von Säuglingen oder Kleinstkindern ohne sexuelle Missbrauchshandlungen oder sonstige Anschlusstaten (Strafbarkeit der Entführung oder des rechtswidrigen Sich-Bemächtigens von Kindern, neue Qualifikationstatbestände, Ausweitung von Führungsaufsicht und Untersuchungshaft); …

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Änderung §§ 68c und 235 Strafgesetzbuch sowie § 112a Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 92/22 in der Fassung BR-Drs 92/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C016)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. …

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Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1394 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht3. Juli 2025 · BR-Drs. 311/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1394