- Energie
- Wirtschaft und Handel
... Gesetz zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern · BR-Drs. 318/25
Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Den Ausschüssen zugewiesen
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Modifizierung des Anschlusssystems für Erneuerbare-Energien-Anlagen mit dem Ziel der Beschleunigung des Netzausbaus, Steigerung der Integration erneuerbarer Energien, Vermeidung zusätzlicher Systemkosten und Entlastung der Stromverbraucher sowie des Anreizes der Wertschöpfung vor Ort und individueller Speicherlösungen (Nutzen-statt-Abregeln): …
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Gewährung des unverzüglichen Netzanschlusses für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 135 Kilowatt in vom Netzbetreiber als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Leitungsabschnitten nur bei Verzicht des Anlagenbetreibers auf finanziellen und bilanziellen Ausgleich für eine bis zu vierjährige Übergangsphase sowie ohne Garantie der vollständigen Aufnahme der erzeugten Strommenge (variabler Netzanschlussvertrag), Pflicht zum unmittelbaren Ausbau der betroffenen Netzstränge durch den Netzbetreiber; Änderung §§ 8, 12 und 85 Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie § 13a Energiewirtschaftsgesetz
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht4. Juli 2025 · BR-Drs. 318/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056