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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/777

Was ändert sich?

Weniger Sprit aus Nahrungspflanzen: Die anrechenbare Menge sollte ab 2026 von 4,4 auf 3,5 Prozent sinken und bis 2030 auf null, Sojaöl und Palmöl-Reststoffe sofort wegfallen, Strom für E-Autos vierfach zählen. Der Umweltausschuss empfiehlt jedoch, den Entwurf abzulehnen.

Ab wann: 1. Januar 2026; der Umweltausschuss empfiehlt allerdings, den Entwurf abzulehnen.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Abgelehnt
Verfahren beendet: Abgelehnt
Ausschuss
dafür: Grüne · dagegen: CDU/CSU, AfD, SPD, Linke

Worum geht es?

Regelungen zur Reduzierung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen auf die Treibhausgasminderungsquote und zur Stärkung der Kontrollrechte europäischer Behörden bei importierten Biokraftstoffen: …

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schrittweise Senkung der Obergrenze von 4,4 auf 0 Prozent bis 2030 sowie für abfallbasierte Reststoffe auf 1,7 Prozent, sofortiger Stopp der Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen, Einführung von Vor-Ort-Kontrollen in Produktionsanlagen, Erhöhung des Anrechnungsfaktors für Elektromobilität auf 4; Änderung §§ 37b und 37d sowie Einfügung § 37i Bundes-Immissionsschutzgesetz, Einfügung § 4b und Änderung §§ 5, 13 und 13a Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen, Änderung §§ 2 und 17 Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote sowie § 12 Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes, der Länder oder der Kommunen sind durch die Rechtsänderung nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht aus den Gesetzesänderungen des vorliegenden Entwurfs kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Vorgabe zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr verändern den jährlichen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft im Jahr 2030 nicht, da das Gesamtambitionsniveau gleich bleibt. …

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Die künftigen Verbrauchsmengen der einzelnen erneuerbaren Energieerzeugnisse hängen von der Höhe der gesamten energetischen Verbrauchsmenge aller Kraftstoffe ab und davon, in welchem Ausmaß die einzelnen Erfüllungsoptionen genutzt werden. Daneben hängt die Höhe des Erfüllungsaufwands vor allem von der Entwicklung der kraftstoffspezifischen Vermeidungspreise ab. Die Schätzung der Preise für Erfüllungsoptionen, die in den kommenden Jahren verstärkt zum Einsatz kommen werden (bspw. grüner Wasserstoff, strombasierte Kraftstoffe), ist aufgrund der aktuell noch geringen Marktverfügbarkeit mit großen Unsicherheiten verbunden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Weitere Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht ersichtlich.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/777 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2025 · BT-Drs. 21/777
  2. Bundestag: 1. Lesung10. Juli 2025 · BT-PlPr. 21/18
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. September 2025 · BT-Drs. 21/1592
  4. Bundestag: 2. Lesung12. September 2025 · BT-PlPr. 21/22

Im Bundestag gesagt

8 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.