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Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/777
Was ändert sich?
Weniger Sprit aus Nahrungspflanzen: Die anrechenbare Menge sollte ab 2026 von 4,4 auf 3,5 Prozent sinken und bis 2030 auf null, Sojaöl und Palmöl-Reststoffe sofort wegfallen, Strom für E-Autos vierfach zählen. Der Umweltausschuss empfiehlt jedoch, den Entwurf abzulehnen.
Ab wann: 1. Januar 2026; der Umweltausschuss empfiehlt allerdings, den Entwurf abzulehnen.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Abgelehnt- Ausschuss
- dafür: Grüne · dagegen: CDU/CSU, AfD, SPD, Linke
Worum geht es?
Regelungen zur Reduzierung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen auf die Treibhausgasminderungsquote und zur Stärkung der Kontrollrechte europäischer Behörden bei importierten Biokraftstoffen: …
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schrittweise Senkung der Obergrenze von 4,4 auf 0 Prozent bis 2030 sowie für abfallbasierte Reststoffe auf 1,7 Prozent, sofortiger Stopp der Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen, Einführung von Vor-Ort-Kontrollen in Produktionsanlagen, Erhöhung des Anrechnungsfaktors für Elektromobilität auf 4; Änderung §§ 37b und 37d sowie Einfügung § 37i Bundes-Immissionsschutzgesetz, Einfügung § 4b und Änderung §§ 5, 13 und 13a Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen, Änderung §§ 2 und 17 Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote sowie § 12 Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen (Mineralölwirtschaft)Belastung
Sie könnten weniger Agrokraftstoffe auf ihre Treibhausgasminderungs-Quote anrechnen und müssten stärker auf Strom, grünen Wasserstoff oder Quotenhandel ausweichen.
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„Seit 2015 verpflichtet die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Kraftstoffes zu senken, u. a. durch den Einsatz von Agrokraftstoffen.“
- Autofahrerinnen und AutofahrerBelastungindirekt
Laut Fraktion Die Linke hätte der Wegfall der Agrokraftstoffe einen deutlichen Preiseffekt an der Zapfsäule.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Wegfall der Erfüllungsoptionen der Agrokraftstoffe zwinge die Mineralölkonzerne entweder zu Strafzahlungen, Quotenhandel oder zur Förderung alternativer Erfüllungsoptionen, was einen deutlichen Preiseffekt an der Zapfsäule hätte.“
- Halterinnen und Halter von ElektroautosEntlastungindirekt
Der in Elektrofahrzeugen genutzte Strom würde vierfach statt dreifach auf die Quote angerechnet, was den Hochlauf der Elektromobilität unterstützen soll.
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„Der Anrechnungsfaktor für Strom in Elektrofahrzeugen werde von 3 auf 4 angehoben, was heiße, dass er viermal auf die Quote angerechnet werde.“
- Landwirtinnen und Landwirte sowie Betriebe der BioenergieBelastung
Der Absatz von Raps, Weizen, Roggen und Mais für Kraftstoffe würde bis 2030 auf null zurückgehen; die CDU/CSU sieht darin eine Gefahr für die Perspektiven in Agrar- und Bioenergie.
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„Die geplante Senkung der Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe auf null Prozent bis 2030 bezeichnete sie als gravierenden Fehler, der Wirtschaftszweige, Innovation und die Perspektiven in Agrar- sowie Bioenergie gefährde.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes, der Länder oder der Kommunen sind durch die Rechtsänderung nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht aus den Gesetzesänderungen des vorliegenden Entwurfs kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Vorgabe zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr verändern den jährlichen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft im Jahr 2030 nicht, da das Gesamtambitionsniveau gleich bleibt. …
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Die künftigen Verbrauchsmengen der einzelnen erneuerbaren Energieerzeugnisse hängen von der Höhe der gesamten energetischen Verbrauchsmenge aller Kraftstoffe ab und davon, in welchem Ausmaß die einzelnen Erfüllungsoptionen genutzt werden. Daneben hängt die Höhe des Erfüllungsaufwands vor allem von der Entwicklung der kraftstoffspezifischen Vermeidungspreise ab. Die Schätzung der Preise für Erfüllungsoptionen, die in den kommenden Jahren verstärkt zum Einsatz kommen werden (bspw. grüner Wasserstoff, strombasierte Kraftstoffe), ist aufgrund der aktuell noch geringen Marktverfügbarkeit mit großen Unsicherheiten verbunden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Weitere Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht ersichtlich.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2025 · BT-Drs. 21/777
- Bundestag: 1. Lesung10. Juli 2025 · BT-PlPr. 21/18
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. September 2025 · BT-Drs. 21/1592
- Bundestag: 2. Lesung12. September 2025 · BT-PlPr. 21/22
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Julia Verlinden · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2258B
- Dr. Saskia Ludwig · MdB, CDU/CSU12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2259A
- Marc Bernhard · MdB, AfD12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2259D
- Dunja Kreiser · MdB, SPD12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2260C
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2261D
- Benedikt Büdenbender · MdB, CDU/CSU12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2262B
- Leif-Erik Holm · MdB, AfD12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2263D
- Alexander Jordan · MdB, CDU/CSU12. September 2025 · Plenarprotokoll 21/22, S. 2264D