- Wohnen und Bauen
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/781
Was ändert sich?
Kommunen dürfen bis Ende 2030 beim Wohnungsbau von vielen Bauvorschriften abweichen und Bauvorhaben ohne neuen Bebauungsplan genehmigen. Reagiert eine Gemeinde drei Monate nicht, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Umwandlungsschutz gilt fünf Jahre länger.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 29. Oktober 2025 im BGBl I 2025, 257. In Kraft seit 30. Oktober 2025
Worum geht es?
Einführung einer befristeten Experimentierklausel zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans, Abweichungen bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Befreiung vom Bebauungsplan zugunsten …
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zusätzlicher Wohnbauvorhaben (Aufstockungen, Bauen in zweiter Reihe, etc.), Abweichungen von Lärmschutzregelungen in begründeten Fällen, Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bis Ende 2030, Verlängerung der Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bis Ende 2031; Einfügung § 246e und Änderung weiterer §§ Baugesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 256/25 GESTA P001 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Genehmigungsfiktion durch Gemeinden auf drei Monate, Privilegierung von Außenbereichsvorhaben zur Produktion oder Lagerung von Produkten der Landesverteidigung, Möglichkeit zur Ansiedlung gesundheitsnaher Einrichtungen
Wer ist betroffen?
- Bauherrinnen und Bauherren von Wohngebäuden (Privatpersonen)Entlastung
Wohnbauvorhaben können ohne vorherigen Bebauungsplan genehmigt werden; für Privatpersonen als Vorhabenträger ergeben sich Einsparungen von rund 6,5 Millionen Euro pro Jahr.
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„Gemessen an der Eigentumsquote3 von rund 60 Prozent ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger Einsparungen in Höhe von circa 6,5 Millionen Euro pro Jahr sowie für die Wirtschaft etwa 4,3 Millionen Euro jährlich.“
- Mieterinnen und MieterEntlastungindirekt
Mehr Wohnungsangebot soll die Mieten dämpfen; zudem bleibt der Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2030 bestehen.
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„Die durch den beschleunigten Wohnungsbau bewirkte Angebotsausweitung dürfte sich dämpfend auf die Wohnungsmieten und damit auch auf das allgemeine Preisniveau auswirken.“
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietshäusern in angespannten WohnungsmärktenBelastung
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bleibt fünf Jahre länger, bis Ende 2030, genehmigungspflichtig.
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„Aufgrund der weiterhin angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten sollen auch die Regelungen nach § 201a BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt und nach § 250 BauGB zur Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten jeweils um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031 bzw. 2030 verlängert werden.“
- Wohnungs- und Immobilienunternehmen als VorhabenträgerEntlastung
Unternehmen sparen jährlich rund 335,2 Millionen Euro Aufwand, weil Bebauungsplanverfahren entfallen können.
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„Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft insgesamt eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 333,7 Millionen Euro.“
- Betreiber von lärmerzeugenden Gewerbe- und IndustrieanlagenEntlastung
Rückt Wohnbebauung heran und erweist sich der Bebauungsplan später als fehlerhaft, drohen keine Betriebseinschränkungen und keine zusätzlichen Lärmschutzkosten über die allgemeinen Betreiberpflichten hinaus.
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„Für den Fall, dass sich der Bebauungsplan aufgrund eines Fehlers als unwirksam erweist und die Wohnbebauung bereits realisiert wurde, sollen Einschränkungen des genehmigten Betriebs einer gewerblichen oder industriellen Anlage aufgrund heranrückender Wohnbebauung sowie Kostenrisiken für über die allgemeinen Betreiberpflichten der geräuschemittierenden Anlage hinausgehenden Lärmschutz für die geräuschemittierenden Anlagen rechtlich ausgeschlossen werden“
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden, etwa SupermärktenEntlastung
Aufstockung oder Umbau eines Nichtwohngebäudes ist leichter möglich, wenn dadurch neue Wohnungen entstehen; ein Bebauungsplan wird dann nicht mehr gebraucht.
Laut Entwurf 250 Betroffene
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„Mit der Neufassung des § 34 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b BauGB kann künftig vom Einfügungserfordernis nicht nur bei Erweiterungen, Änderungen und Erneuerungen von Wohngebäuden abgesehen werden, sondern auch bei entsprechenden Maßnahmen an Nichtwohngebäuden, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen werden.“
- Unternehmen der Rüstungs- und MunitionsproduktionEntlastung
Produktionsstätten für Munition und Sprengstoffe können künftig leichter im Außenbereich gebaut werden.
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„Um dieses Ziel zu erreichen, sind bauplanungsrechtliche Hürden für die Ansiedlung von Produktionsstätten im Außenbereich zu beseitigen; der Privilegierungstatbestand nach § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB hat sich als nicht ausreichend erwiesen“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 505,5 Millionen Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft insgesamt eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 333,7 Millionen Euro. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden weder Vorgaben noch Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben. Nach der „One in, one out“-Regel der Bundesregierung stellt die für die Wirtschaft ermittelte Entlastung ein „Out“ dar und kann ggf. als Kompensation für ein anderes Regelungsvorhaben verwendet werden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Insgesamt reduziert sich der Erfüllungsaufwand für die Länder (Landesverwaltung und Kommunen) durch das Gesetz jährlich um etwa 1,7 Milliarden Euro. Dem Bund entstehen weder Kosten noch Entlastungen, da mit dem Vollzug des Gesetzes die Länder und Kommunen betraut sind.
- Weitere Kosten
Inwieweit durch den Wegfall von ansonsten erforderlichen Bebauungsplanverfahren etwaige Konflikte nun vermehrt zur gerichtlichen Anfechtung von Baugenehmigungen und zu entsprechenden Kosten führt, ist nicht bezifferbar. Im Übrigen verursacht das Gesetz weder weitere Kosten für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. …
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Kostenüberwälzungen, die zu einer Erhöhung von Einzelpreisen führen, sind nicht zu erwarten. Die durch den beschleunigten Wohnungsbau bewirkte Angebotsausweitung dürfte sich dämpfend auf die Wohnungsmieten und damit auch auf das allgemeine Preisniveau auswirken.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2025 · BT-Drs. 21/781
- Bundestag: 1. Lesung10. Juli 2025 · BT-PlPr. 21/18
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2109
- Bundestag: 2. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundestag: 3. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundesrat: Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Im Bundesgesetzblatt verkündet29. Oktober 2025
Im Bundestag gesagt
22 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Sören Bartol · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1756B
- Marc Bernhard · MdB, AfD10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1756D
- Dr. Jan-Marco Luczak · MdB, CDU/CSU10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1757C
- Sylvia Rietenberg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1758D
- Katalin Gennburg · MdB, DIE LINKE10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1759C
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1760C
- Carolin Bachmann · MdB, AfD10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1761B
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU10. Juli 2025 · Plenarprotokoll 21/18, S. 1761D
- Verena Hubertz · Bundesmin., Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3248B
- Marc Bernhard · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3249A
- Dr. Jan-Marco Luczak · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3250A
- Kassem Taher Saleh · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3251C
- Katalin Gennburg · MdB, DIE LINKE9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3252B
- Esra Limbacher · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3253D
- Volker Scheurell · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3254D
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3255C
- Sylvia Rietenberg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3257B
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3258A
- Bastian Treuheit · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3259D
- Klaus Mack · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3260C
- Olaf Hilmer · MdB, AfD9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3261B
- Wilhelm Gebhard · MdB, CDU/CSU9. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/31, S. 3262A