Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/781

Was ändert sich?

Kommunen dürfen bis Ende 2030 beim Wohnungsbau von vielen Bauvorschriften abweichen und Bauvorhaben ohne neuen Bebauungsplan genehmigen. Reagiert eine Gemeinde drei Monate nicht, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Umwandlungsschutz gilt fünf Jahre länger.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 29. Oktober 2025 im BGBl I 2025, 257. In Kraft seit 30. Oktober 2025

Worum geht es?

Einführung einer befristeten Experimentierklausel zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans, Abweichungen bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Befreiung vom Bebauungsplan zugunsten …

Mehr lesen

zusätzlicher Wohnbauvorhaben (Aufstockungen, Bauen in zweiter Reihe, etc.), Abweichungen von Lärmschutzregelungen in begründeten Fällen, Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bis Ende 2030, Verlängerung der Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bis Ende 2031; Einfügung § 246e und Änderung weiterer §§ Baugesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 256/25 GESTA P001 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Genehmigungsfiktion durch Gemeinden auf drei Monate, Privilegierung von Außenbereichsvorhaben zur Produktion oder Lagerung von Produkten der Landesverteidigung, Möglichkeit zur Ansiedlung gesundheitsnaher Einrichtungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 505,5 Millionen Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft insgesamt eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 333,7 Millionen Euro. …

Mehr lesen

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden weder Vorgaben noch Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben. Nach der „One in, one out“-Regel der Bundesregierung stellt die für die Wirtschaft ermittelte Entlastung ein „Out“ dar und kann ggf. als Kompensation für ein anderes Regelungsvorhaben verwendet werden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Insgesamt reduziert sich der Erfüllungsaufwand für die Länder (Landesverwaltung und Kommunen) durch das Gesetz jährlich um etwa 1,7 Milliarden Euro. Dem Bund entstehen weder Kosten noch Entlastungen, da mit dem Vollzug des Gesetzes die Länder und Kommunen betraut sind.

Weitere Kosten

Inwieweit durch den Wegfall von ansonsten erforderlichen Bebauungsplanverfahren etwaige Konflikte nun vermehrt zur gerichtlichen Anfechtung von Baugenehmigungen und zu entsprechenden Kosten führt, ist nicht bezifferbar. Im Übrigen verursacht das Gesetz weder weitere Kosten für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. …

Mehr lesen

Kostenüberwälzungen, die zu einer Erhöhung von Einzelpreisen führen, sind nicht zu erwarten. Die durch den beschleunigten Wohnungsbau bewirkte Angebotsausweitung dürfte sich dämpfend auf die Wohnungsmieten und damit auch auf das allgemeine Preisniveau auswirken.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/781 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2025 · BT-Drs. 21/781
  2. Bundestag: 1. Lesung10. Juli 2025 · BT-PlPr. 21/18
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2109
  4. Bundestag: 2. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  5. Bundestag: 3. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  6. Bundesrat: Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet29. Oktober 2025

Im Bundestag gesagt

22 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.