Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Thüringen, Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt · BT-Drs. 21/1379

Was ändert sich?

Der Bund zahlt künftig mehr Geld für die Frühen Hilfen, mit denen Kommunen Familien mit kleinen Kindern unterstützen: statt 51 Millionen Euro im Jahr schrittweise bis 2028 insgesamt 96 Millionen Euro, danach alle drei Jahre angepasst.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Mittelerhöhung greift ab dem Jahr 2026, weitere Stufen 2027 und 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Bundesinitiative und Bundesstiftung Frühe Hilfen: schrittweise Anhebung der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 96 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 bis 2028, bedarfsgemäße Anpassung des Betrags ab dem Jahr 2028 gemäß Entwicklung der Geburtenrate, Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes und Verbraucherpreisindex; …

Mehr lesen

Änderung § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 217/22 in der Fassung BR-Drs 217/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP I006) in geringfügig geänderter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch die schrittweise Aufstockung der Mittel des Fonds Frühe Hilfe im Jahr 2026 um 39 Millionen Euro, im Jahr 2027 um 42 Millionen Euro und im Jahr 2028 um 45 Millionen Euro entstehen entsprechende zusätzliche Belastungen des Bundeshaushaltes. Ab dem Jahr 2028 erfolgt alle drei Jahre eine bedarfsgerechte Anpassung der Fondsmittel (Dynamisierung).

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1379 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht8. Juli 2025 · BR-Drs. 265/25
  2. Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1379