- Familie, Bildung und Gesellschaft
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Thüringen, Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt · BT-Drs. 21/1379
Was ändert sich?
Der Bund zahlt künftig mehr Geld für die Frühen Hilfen, mit denen Kommunen Familien mit kleinen Kindern unterstützen: statt 51 Millionen Euro im Jahr schrittweise bis 2028 insgesamt 96 Millionen Euro, danach alle drei Jahre angepasst.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Mittelerhöhung greift ab dem Jahr 2026, weitere Stufen 2027 und 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Bundesinitiative und Bundesstiftung Frühe Hilfen: schrittweise Anhebung der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 96 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 bis 2028, bedarfsgemäße Anpassung des Betrags ab dem Jahr 2028 gemäß Entwicklung der Geburtenrate, Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes und Verbraucherpreisindex; …
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Änderung § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 217/22 in der Fassung BR-Drs 217/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP I006) in geringfügig geänderter Fassung
Wer ist betroffen?
- Eltern mit Kindern unter drei JahrenEntlastungindirekt
Für die psychosoziale Unterstützung von Familien durch Frühe Hilfen stehen mehr Bundesmittel bereit – bis 2028 96 statt 51 Millionen Euro im Jahr.
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„Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig,“
- Familien mit psychosozialen Belastungen oder psychisch erkrankten ElternEntlastungindirekt
Der gestiegene Unterstützungsbedarf soll durch mehr Geld für die Frühen Hilfen aufgefangen werden.
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„Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben,“
- Fachkräfte in den Netzwerken Frühe HilfenEntlastungindirekt
Für die verbindlichen Netzwerkstrukturen der Frühen Hilfen stehen mehr Mittel zur Verfügung, deren Wert bisher durch Tarif- und Sachkostensteigerungen gesunken ist.
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„regelmäßige Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die schrittweise Aufstockung der Mittel des Fonds Frühe Hilfe im Jahr 2026 um 39 Millionen Euro, im Jahr 2027 um 42 Millionen Euro und im Jahr 2028 um 45 Millionen Euro entstehen entsprechende zusätzliche Belastungen des Bundeshaushaltes. Ab dem Jahr 2028 erfolgt alle drei Jahre eine bedarfsgerechte Anpassung der Fondsmittel (Dynamisierung).
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 27. August 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht8. Juli 2025 · BR-Drs. 265/25
- Bundesrat: Sitzung11. Juli 2025 · BR-PlPr. 1056
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht27. August 2025 · BT-Drs. 21/1379