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Gesetz über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltlFG)
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Brandenburg · BT-Drs. 21/2740
Was ändert sich?
Der Bund soll künftig auch die Beseitigung von Munition der früheren Alliierten auf nicht bundeseigenen Flächen bezahlen – bisher zahlte er nur für sogenannte reichseigene Munition und eigene Grundstücke.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Ausweitung der Finanzierungspflicht des Bundes auf die Bergung und Vernichtung alliierter Munition und Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg auf nicht bundeseigenen Flächen Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 212/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D021)
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Beschäftigte der KampfmittelbeseitigungsdiensteEntlastungindirekt
Ihre gefährliche Arbeit an Fliegerbomben und anderer Kriegsmunition soll besser finanziert werden.
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„So kamen im Juni 2010 etwa bei der Detonation einer freigelegten Fliegerbombe in Göttingen drei Bedienstete des Niedersächsischen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ums Leben.“
- Menschen in Gebieten mit vermuteter KriegsmunitionEntlastungindirekt
Verdachtsflächen sollen schneller geräumt und wieder nutzbar werden, statt aus Geldmangel gesperrt zu bleiben.
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„Ein Teil der Kampfmittelverdachtsflächen muss darüber hinaus schon aus haftungsrechtlichen Gründen gegen den Zugang des Publikums gesperrt werden.“
- Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener GrundstückeEntlastungindirekt
Grundstücke, die durch Kampfmittel oder Rüstungsstoffe verunreinigt sind, sollen auf Kosten des Bundes saniert und dekontaminiert werden.
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„Damit besteht für den Bund die Pflicht zur Finanzierung der Sanierung und Dekontamination der Grundstücke, die durch die o. g. Gegenstände, insbesondere Kampfmittel, und auch durch weitere rüstungsspezifische Stoffe bei der Kriegsvorbereitung und Kriegsführung so verunreinigt wurden“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht8. August 2025 · BR-Drs. 346/25
- Bundesrat: Sitzung26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. November 2025 · BT-Drs. 21/2740