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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltlFG)

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Brandenburg · BT-Drs. 21/2740

Was ändert sich?

Der Bund soll künftig auch die Beseitigung von Munition der früheren Alliierten auf nicht bundeseigenen Flächen bezahlen – bisher zahlte er nur für sogenannte reichseigene Munition und eigene Grundstücke.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Ausweitung der Finanzierungspflicht des Bundes auf die Bergung und Vernichtung alliierter Munition und Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg auf nicht bundeseigenen Flächen Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 212/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D021)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht8. August 2025 · BR-Drs. 346/25
  2. Bundesrat: Sitzung26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. November 2025 · BT-Drs. 21/2740