- Gesundheit und Pflege
- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1938
Was ändert sich?
Tierärztinnen und Tierärzte müssen Antibiotika-Gaben künftig nur noch einmal statt zweimal im Jahr melden; die Meldepflicht für Hunde und Katzen startet erst 2029 statt 2026. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel dürfen an Halter von Haustieren versendet werden.
Ab wann: 1. Januar 2026; Artikel 2 (u. a. Umstellung auf jährliche Meldung) am 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 23. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 356. In Kraft seit 1. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren: Verpflichtung tierärztlicher Praxen zur elektronischen Datenübermittlung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Schafen, Ziegen, …
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Enten und Gänsen und weiteren lebensmitteliefernden Tieren, Meldepflicht für die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Hunden, Katzen und Pelztieren ab 2029, Ausweitung der Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärzte auf Jahresturnus, Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel auch ohne Besuch einer tierärztlichen Praxis, Durchführung der Risikobewertung durch BfR und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, fachliche Ergänzungen hinsichtlich der tierärztlichen Hausapotheke sowie der Mitwirkung von Zollbehörden bei der Überwachung des Verbringens von Tierarzneimitteln; Einfügung und Änderung zahlr. §§ Tierarzneimittelgesetz sowie Änderung §§ 11a und 28a Apothekengesetz; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Tierarzneimittelgesetz Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 4) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Entlastung von Dokumentationspflichten z.B. durch geänderte Vorgaben für Tierhalter zur Mitteilung über innerhalb einer Kalenderwoche verendeter oder getöteter Tiere, Folgeänderungen; Änderung §§ Tierarzneimittelgesetz
Wer ist betroffen?
- Tierärztinnen und TierärzteEntlastung und Belastung
Sie müssen Antibiotika-Anwendungen künftig nur noch einmal im Jahr statt halbjährlich melden, und die Meldung für Hunde und Katzen beginnt erst 2029 statt 2026; für Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Pferde und weitere Tierarten kommen neue Meldepflichten hinzu.
Zu tun: Art und Menge der angewendeten antibakteriell wirksamen Arzneimittel elektronisch an die Bundesoberbehörde melden
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„Die im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärztinnen und Tierärzte sollen von einem halbjährlichen Turnus auf einen Jahresturnus umgestellt werden.“
- Tierhaltende Betriebe in der LandwirtschaftEntlastung
Mitteilungen über Tierhaltungen und die Prüfung bei Überschreitung der Antibiotika-Kennzahlen werden seltener und weniger aufwendig; zusätzlich können verendete oder getötete Tiere einer Kalenderwoche zusammengefasst gemeldet werden.
Zu tun: Meldungen an die Datenbank abgeben
Laut Entwurf 74.400 Betroffene
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„Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, Tierhalterinnen und Tierhalter von Melde- und Dokumentationspflichten zu entlasten.“
- Halterinnen und Halter von Hunden, Katzen und anderen HaustierenEntlastung und Belastungindirekt
Sie können verschreibungspflichtige Tierarzneimittel künftig von der Tierarztpraxis zugeschickt bekommen und tragen mittelbar die dafür berechneten Behandlungs- und Versandkosten.
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„Zudem würden Regelungen zur Einführung einer Versandmöglichkeit für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel von Tierärzten an Halter nicht lebensmittelliefernder Tiere ins Gesetz aufgenommen.“
- Bürgerinnen und Bürger allgemeinBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Sie sind nur mittelbar über die von Tierarztpraxen in Rechnung gestellten Behandlungs- und Versandkosten betroffen; Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet.
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„Bürgerinnen und Bürger sind lediglich mittelbar durch die von der Tierärzteschaft in Rechnung gestellten Behandlungs-/Versandkosten betroffen, welche jedoch aus methodischer Sicht nicht als Erfüllungsaufwand zu betrachten sind.“
- ApothekenBetroffen, ohne Kostenfolge
Für den Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Apotheken gelten angepasste Regeln als Folgeänderung zum Tierarzneimittelgesetz.
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„Die Änderungen des Apothekengesetzes beschränkten sich auf notwenige Folgeänderungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Apotheken aufgrund der Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Beauftragung der HI-Tier-Datenbank der Länder durch den Bund entstehen dem Bund Haushaltsausgaben in Höhe von 14 000 Euro im Haushaltsjahr 2025, 109 000 Euro im Haushaltsjahr 2026, jeweils 49 000 Euro in den Haushaltsjahren 2027 und 2028, 149 000 Euro im Haushaltsjahr 2029 und 89 000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2030. …
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Darüber hinaus entstehen dem Bund und den Ländern keine weiteren Haushaltsausgaben, die über den unter Abschnitt E dargestellten Erfüllungsaufwand hinausgehen. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln für den Bund wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 10 (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) ausgeglichen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger sind lediglich mittelbar durch die von der Tierärzteschaft in Rechnung gestellten Behandlungs-/Versandkosten betroffen, welche jedoch aus methodischer Sicht nicht als Erfüllungsaufwand zu betrachten sind. …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht im Saldo ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 21,155 Millionen Euro. Darüber hinaus entsteht ein einmaliger EU-bedingter Umstellungsaufwand in Höhe von rund 737 000 Euro. Im Sinne der „One in, one out“-Regel führt das Regelungsvorhaben insgesamt zu einem „Out“ von rund 4,419 Millionen Euro. Der darüberhinausgehende Erfüllungsaufwand resultiert vollständig aus EU-Recht und ist für die „One in, one out“-Regel nicht relevant. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es wird eine Informationspflicht neu aufgenommen und sieben Informationspflichten werden geändert, die im Saldo einen gesamten Erfüllungsaufwand von rund 25,21 Millionen Euro bewirken. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung (Länder, inklusive Kommunen) ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 42 000 Euro (Entlastung). Einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht in Höhe von rund 76 000 Euro. Der Bundesverwaltung entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 493 000 Euro und ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 1,56 Millionen Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln für den Bund wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 10 (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) ausgeglichen.
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft (den Tierhaltenden insgesamt und der Tierärzteschaft) entstehen durch die Beachtung der durch dieses Gesetz geregelten Anforderungen über den oben ausgewiesenen Erfüllungsaufwand hinaus keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. …
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Die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte fallen so gering aus, dass hiervon keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen. Lediglich der Justizverwaltung der Länder entstehen durch die Aufnahme eines zusätzlichen Straftatbestands in § 88 Nummer 4 (n. F.) TAMG weitere Kosten von rund 17 700 Euro. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 359/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1938
- Bundestag: 1. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung6. November 2025 · BT-Drs. 21/2668
- Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundestag: 3. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung am 13. November 2025
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 151 | 0 | 0 | 57 |
| AfD | 0 | 79 | 0 | 72 |
| SPD | 86 | 0 | 0 | 34 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 41 | 0 | 44 |
| Die Linke | 0 | 0 | 28 | 36 |
| fraktionslos | 1 | 0 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dieter Stier · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4681C
- Danny Meiners · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4682A
- Dr. Franziska Kersten · MdB, SPD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4683A
- Dr. Zoe Mayer · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4684A
- Artur Auernhammer · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4731A
- Ina Latendorf · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4731C