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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

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Gesetze
Beschlossen

Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1503

Was ändert sich?

Bremen und das Saarland dürfen künftig die neuen Kredite nach der gelockerten Schuldenbremse aufnehmen, ohne dass ihnen die jährlichen Sanierungshilfen des Bundes von je 400 Millionen Euro gekürzt werden. Dafür müssen sie alle drei Jahre über ihren Schuldenabbau berichten.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke

Verkündet am 23. Oktober 2025 im BGBl I 2025, 248. In Kraft seit 24. Oktober 2025

Worum geht es?

Vermeidung von Sanktionen für Bremen und das Saarland durch Anpassung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt der Sanierungshilfen an den neuen grundgesetzlichen Rahmen für die strukturelle Kreditaufnahme der Länder gem. …

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Art. 109 GG, regelmäßige Berichtspflicht zur Entwicklung der Übermäßigkeit der Verschuldung sowie der künftig eigenständigen Einhaltung der Vorgaben; Änderung §§ 1 und 2 Sanierungshilfengesetz Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 109) s. GESTA 20. WP D080

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung in Bremen und dem Saarland entsteht ein geringfügiger zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Dieser ergibt sich aus der zusätzlichen Berichtspflicht. Der mit den im Dreijahresrhythmus vorzulegenden Berichten verbundene zusätzliche Zeit- und Sachaufwand hängt vom Personaleinsatz und den Erfordernissen der Datenaufbereitung in Bremen und dem Saarland ab, dürfte jedoch voraussichtlich geringfügig sein. Von einer Bezifferung wird abgesehen, weil im Rahmen der Berichterstattung keine neuen Daten erhoben werden, sondern die Berichte ausschließlich auf bestehende Daten zurückgreifen. Damit liegt eine absehbar geringe Fallzahl von lediglich zwei Ländern und ein absehbar geringer Zeit- und Sachaufwand alle drei Jahre vor.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, bestehen nicht. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 8. September …

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2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1503 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 360/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. September 2025 · BT-Drs. 21/1503
  3. Bundestag: 1. Lesung12. September 2025 · BT-PlPr. 21/22
  4. Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2106
  6. Bundestag: 2. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  7. Bundestag: 3. Lesung9. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/31
  8. Bundesrat: 2. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Oktober 2025

Im Bundestag gesagt

23 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.