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Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1510
Was ändert sich?
Geschützte Herkunftsangaben gibt es künftig nicht mehr nur für Lebensmittel, Wein und Spirituosen, sondern auch für handwerkliche und industrielle Produkte. Wer eine solche Angabe unberechtigt verwendet, muss mit Bußgeldern rechnen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
Verkündet am 15. Januar 2026 im BGBl I 2026, 9. In Kraft seit 16. Januar 2026
Worum geht es?
Konsolidierung und Anpassung bestehender Regelungen zur Durchführung reformierten Unionsrechts zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen sowie für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse: …
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Regelungen insbes. betr. Erzeugervereinigungen, Antrags-, Änderungs- und Löschungsverfahren in Bezug auf Schutzbezeichnungen, amtliche Kontrollverfahren, Einführung eines öffentlichen Registers zu Erzeugervereinigungen, Zuständigkeiten, Klagebefugnisse, Ordnungswidrigkeitstatbestände, Beteiligungs- und Meldepflichten, Berichtspflichten, Datenverarbeitung und Datenaustausch, Umsetzung zahlr. Regelungen durch Rechtsverordnung; Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes (Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz – AgrarGeoSchDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 7 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen, Aufhebung Lebensmittelspezialitätengesetz sowie Solingenverordnung und Glashütteverordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Markengesetz Bezug: Verordnung (EU) 1151/2012 vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L 2024/1143, 23.04.2024, S. 1; 2024/90374, 25.6.2024) ; Verordnung (EU) 2023/2411 vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (ABl. L 2023/2411, 27.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Wer ist betroffen?
- Handwerksbetriebe und Beschäftigte im HandwerkEntlastung und Belastung
Für Produkte, die einer eingetragenen geografischen Angabe entsprechen, lässt sich voraussichtlich ein höherer Preis verlangen; wer die Vorgaben nicht erfüllt, darf nicht mehr mit der Herkunft werben.
Zu tun: Eintragung einer geografischen Angabe beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragen
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„Für Erzeugnisse, die der Produktspezifikation einer eingetragenen geografischen Angabe im handwerklichen und industriellen Bereich entsprechen, wird im Hinblick auf die garantierte Qualität voraussichtlich ein höherer Kaufpreis verlangt werden können.“
- Industriebetriebe und Beschäftigte in der IndustrieEntlastung und Belastung
Auch industrielle Erzeugnisse können künftig als geografische Angabe geschützt werden; bei Verstößen gegen den Schutz drohen Bußgelder.
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„Zum anderen werde der Schutz geografischer Angaben erweitert, so dass künftig etwa auch industrielle Produkte geschützt werden könnten.“
- Winzerinnen und Winzer sowie andere landwirtschaftliche ErzeugerEntlastung und Belastung
Im Weinbereich können anerkannte Erzeugervereinigungen künftig per Rechtsverordnung auch von Erzeugern Beiträge verlangen, die keine Mitglieder sind.
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„Vor diesem Hintergrund soll mit der vorgeschlagenen Regelung der Verordnungsgeber ermächtigt werden, für die künftig an die Stelle der Schutzgemeinschaften tretenden anerkannten Erzeugervereinigungen im Weinbereich eine Möglichkeit zu schaffen, auch von Erzeugern, die keine Mitglieder sind, finanzielle Beiträge zu erheben.“
- Käuferinnen und Käufer geschützter ErzeugnisseEntlastung und Belastungindirekt
Wer ein Erzeugnis mit geschützter Herkunftsangabe kauft, soll darauf vertrauen können, dass die Vorgaben eingehalten und die Kennzeichnung zutreffend sind; im Agrarbereich sollen die Preise unverändert bleiben.
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„Jeder, der ein Agrargeoschutzerzeugnis erwirbt, soll darauf vertrauen dürfen, dass die Voraussetzungen der entsprechenden Produktspezifikation eingehalten wurden und das Erzeugnis zutreffend gekennzeichnet ist.“
- Bürgerinnen und Bürger allgemeinBetroffen, ohne Kostenfolge
Für Privatpersonen entsteht kein zusätzlicher Aufwand, weil sie geografische Angaben voraussichtlich nicht registrieren lassen werden.
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„Bürgerinnen und Bürger werden von der Möglichkeit zur Registrierung geografischer Angaben voraussichtlich keinen Gebrauch machen, sodass für diese kein Erfüllungsaufwand entsteht.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Aufgrund der Regelungen dieses Entwurfs, die die geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse betreffen, entstehen dem DPMA für die Durchführung der Registrierungsverfahren einschließlich des Betriebs der betroffenen IT-Systeme ab dem Jahr 2026 jährliche Personalkosten in Höhe von rund 160 000 Euro und Kosten für einen IT-Dienstleister in Höhe von 9 000 Euro. …
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Für die die Öffentlichkeitsarbeit, die Vereinbarungen mit den Patentinformationszentren und die Informationstechnik betreffenden Umstellungsarbeiten fallen im Jahr 2025 voraussichtlich einmalig Personalkosten in Höhe von 63 000 Euro sowie Kosten für die Beauftragung eines IT-Dienstleisters in Höhe von 34 500 Euro an. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln im Jahr 2025 wird finanziell und stellenmäßig mit den im laufenden Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln im Einzelplan 07 gedeckt. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln ab 2026 soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. Zugleich können die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben zu zusätzlichen Einnahmen beim DPMA durch Gebühren in Höhe von rund 5 000 Euro jährlich führen. Etwaige Mehrbedarfe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werden personell und finanziell im Einzelplan 10 gegenfinanziert. Ansonsten ergeben sich für Bund, Länder und Gemeinden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Über die den Landes- und Kommunalhaushalten voraussichtlich entstehenden Kosten für die Durchführung der Kontrollen bezüglich eingetragener geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse liegen keine Informationen vor.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger fällt kein Erfüllungsaufwand an. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Sowohl im Bereich der handwerklichen und industriellen Erzeugnisse als auch im Agrargeoschutzbereich erhöht sich der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft nur geringfügig. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entstehen geringfügige Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Hinsichtlich des Bereichs der handwerklichen und industriellen Erzeugnisse fällt beim DPMA jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 140 000 Euro an. Der einmalige Erfüllungsaufwand des DPMA beläuft sich auf rund 110 000 Euro. Daneben entsteht geringfügiger Erfüllungsaufwand für Stellungnahmen von Landesministerien und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie für die Informationsarbeit der Patentinformationszentren und für die Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Länder wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 220 000 Euro prognostiziert. Für die Bundesverwaltung entsteht im Agrarbereich kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Es werden lediglich bestehende Aufgaben innerhalb der Bundesverwaltung verlagert. Den Ländern entsteht durch die Neueinführung eines öffentlichen Registers zu Erzeugervereinigungen ein geringfügiger Mehraufwand. Den kommunalen Haushalten entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Für Erzeugnisse, die der Produktspezifikation einer eingetragenen geografischen Angabe im handwerklichen und industriellen Bereich entsprechen, wird im Hinblick auf die garantierte Qualität voraussichtlich ein höherer Kaufpreis verlangt werden können. Gleichzeitig wird für Erzeugnisse, die der Produktspezifikation nicht entsprechen, die Werbung mit der geografischen Herkunft erschwert. …
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Weitere Kosten können den an einem Schutz interessierten Erzeugern im Zusammenhang mit der Konzeption der geografischen Angaben entstehen. Durch die Regelungen im Agrarbereich erhöhen sich die bisherigen Kosten für Unternehmen und Verbraucher nicht, da das bewährte System fortgeführt wird. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind daher nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 8. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 373/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht8. September 2025 · BT-Drs. 21/1510
- Bundestag: 1. Lesung11. September 2025 · BT-PlPr. 21/21
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2758
- Bundestag: 2. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
- Bundestag: 3. Lesung14. November 2025 · BT-PlPr. 21/41
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet15. Januar 2026
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Helge Lindh · MdB, SPD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4806B
- Dr. Christoph Birghan · MdB, AfD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4807A
- Ansgar Heveling · MdB, CDU/CSU14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4808A
- Awet Tesfaiesus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4808D
- Christin Willnat · MdB, DIE LINKE14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4809B
- Isabel Mackensen-Geis · MdB, SPD14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4809C
- Caroline Bosbach · MdB, CDU/CSU14. November 2025 · Plenarprotokoll 21/41, S. 4810A