- Arbeit und Soziales
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1929
Was ändert sich?
Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent, damit die Renten nicht langsamer steigen als die Löhne. Für vor 1992 geborene Kinder werden ab 2027 drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.
Ab wann: 1. Januar 2026, Kindererziehungszeiten ab 1. Januar 2027, weitere Teile ab 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 23. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 362. In Kraft seit 1. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Maßnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus, zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sowie zur Fachkräftesicherung: Verlängerung der bis zum 1. Juli 2025 geltenden Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung zum 1. …
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Juli 2031, Vorlage eines Berichts im Jahr 2029 zur Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse; Verlängerung der anrechnungsfähigen Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre; Regelungen zur Stabilisierung und Erhöhung der Transparenz der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Vereinfachung der Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse, Anhebung der Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben, Erweiterung der Berichtspflichten für den jährlichen Rentenversicherungsbericht um die Entwicklung des Sicherungsniveaus; Aufhebung des Anschlussverbots für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zur Ermöglichung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber, redaktionelle Bereinigungen, Folgeänderungen; Einfügung §§ 154a und 287h, Aufhebung §§ 287a, 287c und 287e sowie Änderung zahlr. §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und § 114 Viertes Buch Sozialgesetzbuch
Wer ist betroffen?
- Rentnerinnen und RentnerEntlastung
Die Renten steigen weiter im Gleichschritt mit den Löhnen, weil das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gehalten wird.
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„Durch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ergeben sich positive Effekte auf das verfügbare Einkommen von Rentnerhaushalten.“
- Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern, die bereits Rente beziehenEntlastung
Sie bekommen Anfang 2028 rückwirkend ab 1. Januar 2027 einen Zuschlag in Höhe des Rentenertrags eines halben Kindererziehungsjahres.
Laut Entwurf 10.000.000 Betroffene
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„Mütter und Väter, die zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente beziehen, erhalten zu Beginn des Jahres 2028 rückwirkend ab dem 1. Januar 2027 einen Zuschlag, der dem Rentenertrag eines halben Kindererziehungsjahres entspricht.“
- Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern, die ab 2028 in Rente gehenEntlastung
Ihnen werden drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.
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„Für Mütter und Väter, die ab dem 1. Januar 2028 in Rente gehen, wird die Kindererziehungszeit um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert.“
- Eltern, die bisher keinen Zuschlag erhalten haben (z. B. nach Adoption oder Rückkehr aus dem Ausland)Entlastung
Sie können auf Antrag einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten erhalten, wenn sie die Voraussetzungen in den zusätzlichen sechs Monaten erfüllen.
Zu tun: Antrag stellen
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„Darüber hinaus erhalten ab dem Inkrafttreten der Neuregelung auf Antrag auch diejenigen einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, die zuvor keinen Zuschlag erhalten haben“
- Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Mütterrente erhaltenEntlastung und Belastung
Ihr Fall wird geprüft; Bescheide werden korrigiert und Leistungen können zurückgefordert werden, und sie müssen die Nachzahlung melden (rund 24 Minuten Aufwand).
Zu tun: Rückwirkende Zahlung dem Träger der Grundsicherung mitteilen
Laut Entwurf 280.000 Betroffene
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„für die inhaltliche Prüfung, Bescheidkorrektur und Veranlassung von Leistungsrückforderungen (280 000 Fälle; das ist die geschätzte Personenzahl mit Anspruch auf „Mütterrente III“ in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung x 45 Minuten x 42,20 Euro LK/Stunde)“
- Wohngeld beziehende Haushalte mit MütterrenteEntlastung und Belastung
Rund 65 000 Haushalte müssen eine Änderung ihres Einkommens melden (rund 23 Minuten und 3,39 Euro Aufwand), weil das höhere Renteneinkommen das Wohngeld beeinflussen kann.
Zu tun: Änderungsmitteilung an die Wohngeldbehörde
Laut Entwurf 65.000 Betroffene
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„Für die Wohngeldbehörden wird von etwa 65 000 Wohngeldhaushalten ausgegangen, in denen mindestens eine Person „Mütterrente III“ bezieht und eine Einkommenssteigerung von 15 Prozent verzeichnen oder ihr Wohngeld prüfen lassen wollen (Ansatz: 25 Prozent).“
- Ältere Frauen, die 1986 schon im Rentenalter waren und eine Kindererziehungsleistung bekommenEntlastung
Ihre Kindererziehungsleistung wird um denselben Betrag aufgestockt wie die Mütterrente.
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„Auch für Mütter, die bei der erstmaligen Einführung der Kindererziehungszeit 1986 im Rentenalter waren und daher eine Kindererziehungsleistung erhalten, wird diese Leistung um die gleiche Höhe aufgestockt.“
- Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht habenEntlastung und Belastung
Sie können künftig auch wiederholt befristet ohne Sachgrund beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten.
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„Damit soll künftig in diesen Fällen – neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen oder Arbeitsverhältnissen, die mit Sachgrund befristet sind – auch ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.“
- Beitragszahlende in der RentenversicherungBetroffen, ohne Kostenfolge
Die Mehrkosten trägt der Bund aus Steuermitteln, sodass der Beitragssatz durch die Haltelinie grundsätzlich nicht steigt.
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„Auswirkungen auf den Beitragssatz der Rentenversicherung und eine diesbezüglich höhere Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden durch die Erstattung der Kosten aus Steuermitteln grundsätzlich vermieden.“
- Unternehmen einschließlich mittelständischer BetriebeBetroffen, ohne Kostenfolge
Für sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand und keine höhere Belastung bei den Sozialbeiträgen.
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„Folglich wird auch die Wirtschaft, insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen, im Rahmen der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung nicht belastet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die finanziellen Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung und die Haushalte des Bundes und der Länder können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung Unter Berücksichtigung aller Maßnahmen …
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ergeben sich im Vergleich zum geltenden Recht aufgrund der Erstattungen für die Haltelinie und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten nur geringfügige Veränderungen im Beitragssatzverlauf bei einem bis 2031 stabilen Rentenniveau von 48 Prozent. Auch nach 2031 liegt das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher als im geltenden Recht. Finanzielle Auswirkungen auf die Bundesmittel an die Rentenversicherung sowie die Haushalte der Länder (Mehr-/Minderausgaben +/-) Die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie führt im Bundeshaushalt – unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Maßnahmen – ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst rund 3,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2030 steigen die Kosten auf rund 9,3 Milliarden Euro, im Jahr 2031 auf rund 11 Milliarden Euro. Auch in den Folgejahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, da das Rentenniveau zwar sukzessive sinkt, jedoch weiterhin über dem sich nach geltendem Recht ergebenden Rentenniveau liegt. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2035 2040 geltendes Recht Beitragssatz in % 18,6 18,6 18,7 19,9 20,0 20,0 20,4 21,2 21,4 Sicherungsniveau in % 48,0 48,1 48,0 48,1 47,3 47,0 47,0 45,7 45,0 Rentenausgaben (inkl. KVdR) in Mrd. Euro 394,4 413,1 433,6 454,1 468,5 483,3 502,7 572,7 659,1 mit Maßnahmen * Beitragssatz in % 18,6 18,6 18,8 20,0 20,0 20,0 20,3 21,2 21,4 Sicherungsniveau in % 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 46,7 46,0 Rentenausgaben (inkl. KVdR) in Mrd. Euro 394,4 412,9 433,5 463,0 476,3 496,9 518,3 589,9 677,5 * Die berechneten Werte ergeben sich entsprechend der Regelungen dieses Gesetzentwurfs, stehen aber für die Zeit nach 2031 unter dem Vorbehalt der Evaluation nach § 154 Absatz 3 Satz 2 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2035 2040 Bund (in Mrd. Euro) * Bundeszuschüsse 0,0 -0,3 -0,3 0,4 0,1 0,1 -0,2 0,5 0,5 Beiträge Kindererziehungszeiten 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 -0,1 0,0 0,0 Bundeszuschuss knappschaftl. RV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 Zusatz- und Sonderversorgungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - - - Erstattungen Haltelinie 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 9,3 11,0 13,2 15,1 Erstattungen Mütterrente 0,0 0,0 0,0 9,9 5,0 5,0 5,0 4,6 4,0 Bundesmittel insgesamt ** 0,0 -0,3 -0,4 10,4 8,7 14,5 15,9 18,5 19,9 Länder (in Mrd. Euro) Zusatz- und Sonderversorgungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - - - * Die berechneten Werte ergeben sich entsprechend der Regelungen dieses Gesetzentwurfs, stehen aber für die Zeit nach 2031 unter dem Vorbehalt der Evaluation nach § 154 Absatz 3 Satz 2. ** Ergebnisse zur besseren Übersichtlichkeit auf eine Nachkommastelle gerundet, hierdurch ggf. Abweichungen bei Summen Durch die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und die Erstattungen der Aufwendungen entstehen ab 2027 grundsätzlich jährliche Mehrausgaben von rund 5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt. Sowohl die Leistungen als auch die Erstattungen für das Jahr 2027 werden erst im Jahr 2028 abgewickelt, so dass im Jahr 2028 einmalig rund 10 Milliarden Euro gezahlt werden. Bis zum Jahr 2040 sinken die Aufwendungen und damit die Erstattungen auf rund 4 Milliarden Euro jährlich. Infolge der Erhöhung der Transparenz bei der Fortschreibung der Bundeszuschüsse sowie der Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage ergeben sich zunächst bis zum Jahr 2027 etwas geringere Bundeszuschüsse. Danach fallen die Bundeszuschüsse – und im Jahr 2028 auch die Ausgaben des Bundes für Beiträge für Kindererziehungszeiten – tendenziell höher aus. Für den Mittelfristzeitraum bis zum Jahr 2030 wird der Bundeshaushalt durch die Bundeszuschüsse und die Ausgaben für Beiträge für Kindererziehungszeiten in der Summe jedoch nur geringfügig mehr belastet. Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen erhöhen sich die zusätzlichen Gesamtmittel des Bundes perspektivisch auf zunächst rund 14,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und steigen bis zum Jahr 2040 auf insgesamt rund 19,9 Milliarden Euro an. Durch die Regelung zum Anschlussverbot entstehen keine Haushaltsausgaben. Infolge der zu erwartenden Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch diese Maßnahme entstehen nicht quantifizierbare Mehreinnahmen in den öffentlichen Haushalten in Form von Steuern und Sozialbeiträgen mit den entsprechenden positiven Rückwirkungen in den jeweiligen Systemen. Die ostdeutschen Länder tragen im Rahmen der Erstattungen für die überführten Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR ab dem Jahr 2029 Kosten im geringen zweistelligen Millionenbereich.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger erhöht oder reduziert sich der jährliche Zeitaufwand nicht. Einmalig fallen Zeitaufwand in Höhe von rund 137 000 Stunden und Sachaufwand von rund 220 000 Euro an. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …
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Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für Länder und Kommunen entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 19,8 Millionen Euro. Für die gesetzliche Rentenversicherung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 32 Millionen Euro. Für das Bundesamt für Soziale Sicherung entsteht ein laufender Erfüllungsaufwand von weniger als 100 000 Euro pro Jahr.
- Weitere Kosten
Durch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ergeben sich positive Effekte auf das verfügbare Einkommen von Rentnerhaushalten. Diese Wirkungen zeigen sich insbesondere mittel- und langfristig – auch über den Zeitraum hinaus, in dem die Haltelinie gilt. …
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Das höhere verfügbare Einkommen kann dabei zu einer erhöhten Konsumnachfrage führen und somit tendenziell preiserhöhend wirken. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Auswirkungen auf den Beitragssatz der Rentenversicherung und eine diesbezüglich höhere Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden durch die Erstattung der Kosten aus Steuermitteln grundsätzlich vermieden. Folglich wird auch die Wirtschaft, insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen, im Rahmen der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung nicht belastet. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Oktober 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. August 2025 · BR-Drs. 357/25
- Bundesrat: 1. Durchgang26. September 2025 · BR-PlPr. 1057
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/1929
- Bundestag: 1. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3112
- Bundestag: 2. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
- Bundestag: 3. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung am 5. Dezember 2025
Stabilisierung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 198 | 7 | 2 | 1 |
| AfD | 0 | 140 | 0 | 11 |
| SPD | 120 | 0 | 0 | 0 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 77 | 0 | 8 |
| Die Linke | 0 | 0 | 50 | 14 |
| fraktionslos | 0 | 0 | 1 | 1 |
Im Bundestag gesagt
32 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Bärbel Bas · Bundesmin., Bundesministerium für Arbeit und Soziales16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3676C
- Ulrike Schielke-Ziesing · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3677C
- Dr. Stefan Nacke · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3678C
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3679B
- Heidi Reichinnek · MdB, DIE LINKE16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3680C
- Bernd Rützel · MdB, SPD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3681C
- Gerrit Huy · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3682B
- Marc Biadacz · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3683A
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3683C
- Sarah Vollath · MdB, DIE LINKE16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3684C
- Pascal Reddig · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3685B
- Thomas Stephan · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3686A
- Johannes Winkel · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3687A
- Annika Klose · MdB, SPD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3687D
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3688C
- Dagmar Schmidt (Wetzlar) · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5645B
- Ulrike Schielke-Ziesing · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5646B
- Dr. Carsten Linnemann · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5648A
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5649B
- Heidi Reichinnek · MdB, DIE LINKE5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5651D
- Bernd Rützel · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5653C
- Gerrit Huy · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5654B
- Marc Biadacz · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5655A
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5656B
- Sarah Vollath · MdB, DIE LINKE5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5658A
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5658D
- Thomas Stephan · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5659C
- Dr. Stefan Nacke · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5660B
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5661A
- Jens Peick · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5662A
- Pascal Reddig · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5662D
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5663D